Jeder gesetzlich Krankenversicherte (egal ob pflicht- oder freiwillig versichert) hat die Möglichkeit, den Krankenversicherungsschutz durch private Zusatzversicherungen zu ergänzen.[1] Hier ergibt sich die Möglichkeit, z. B. Wahlleistungen im Krankenhaus (Ein- oder Zweibettzimmer/Wahlbehandlung) einzukaufen oder einige Leistungsbegrenzungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung zu umgehen. So werden z. B. Zusatztarife angeboten, die höhere Zuschüsse zum Zahnersatz oder die Versorgung mit Brillen vorsehen.

 
Praxis-Tipp

Vergleich der privaten Zusatzversicherungen

Den gesetzlichen Krankenkassen ist es möglich, mit Unternehmen der PKV zu kooperieren. Ziel ist es, für die Mitglieder der Krankenkasse attraktive bzw. günstige Gruppentarife für eine private Zusatzversicherung zu erschließen, die neben den bereits genannten Zusatzleistungen auch eine Auslandskrankenversicherung enthalten können.

Falls diese Varianten in Erwägung gezogen werden, empfiehlt sich ein Vergleich zwischen den Krankenkassen im Hinblick auf ihre Wahltarife und Kooperationsangebote und den anderen PKV-Anbietern in Bezug auf die gebotenen Leistungen und die geforderten Prämien (Preise).

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