Vorruhestandsgelder sind Geldleistungen, die aufgrund eines Tarifvertrags oder einer Einzelvereinbarung nach Beendigung des Erwerbslebens regelmäßig

  • vom früheren Arbeitgeber,
  • einer Ausgleichskasse der Arbeitgeber oder
  • einer gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien

gezahlt werden.

Der Begriff Vorruhestandsgeld ist insoweit offen, als seine Auslegung terminologisch nicht zwingend ein "Sich-zur-Ruhe-Setzen" des Arbeitnehmers verlangt. Er geht jedoch inhaltlich davon aus, dass der Arbeitnehmer aus dem Erwerbsleben ausgeschieden ist und deswegen vom Arbeitgeber einen Ausgleich in Form monatlicher Lohnersatzleistungen erhält.[1] Es sollte immer der Entscheidung des einzelnen Arbeitnehmers überlassen bleiben, ob er vom angebotenen Vorruhestand Gebrauch macht.

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