Kurzbeschreibung

Die interaktive Grafik gibt einen Überblick darüber, ob und in welcher Höhe der Arbeitgeber einem Bewerber Vorstellungskosten erstatten muss. Außerdem zeigt sie auf, wann der Anspruch auf eine solche Kostenerstattung ausgeschlossen ist.

Interaktive Grafik

Wichtiger Hinweis

Klicken Sie auf das jeweilige Symbol, um sich weitere Informationen anzeigen zu lassen. Für die Gesetzesgrundlage fahren Sie mit der Maus über das Paragraphenzeichen. Mit einem Klick auf das Informationssymbol erhalten Sie tiefergehende Inhalte.

Hier geht's zur interaktiven Grafik

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge