In den Wahlvorschlägen sind, soweit Sicherheitsgründe nicht entgegenstehen, auch die Dienststellen, bei denen die Bewerber beschäftigt sind, anzugeben. Dem Wahlvorschlag ist für jeden Bewerber und für jeden Unterzeichner eine Bescheinigung des örtlichen Wahlvorstands über seine Aufnahme in das Wählerverzeichnis und über seine Gruppenzugehörigkeit beizufügen.

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