Die im Normalfall günstige Regelung für Belegschaftsrabatte kann sich auch nachteilig auswirken, wenn die Nutzungsüberlassung in
- einem Dienstwagen oder
- einer freien Unterkunft besteht.
Die Anwendung der Rabattregelung ist bei diesen Sachverhalten an den Wegfall günstiger Wertansätze geknüpft, etwa den Verzicht auf die 1-%-Regelung sowie die amtlichen Sachbezugswerte.
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