Als Personalverantwortlicher haben Sie sicherlich häufiger mit der Frage zu tun, wie Langzeitkranke wieder ins Unternehmen eingegliedert werden können. Zwar freuen sich die Kollegen und Führungskraft in der Regel auf den Rückkehrenden, wissen aber nicht so recht, wie sie angemessen mit der sensiblen Situation umgehen sollen.
Gerade bei Langzeitkranken kommt es häufig vor, dass der Mitarbeiter noch nicht wieder voll einsatzfähig ist, sondern ein langsamer, stufenweise gesteigerter Wiedereinstieg auch unter Rehabilitationsgesichtspunkten sehr sinnvoll ist (gerade bei psychosomatischen Erkrankungen hilft häufig der "sanfte" Wiedereinstieg bei der Rückgewöhnung an einen strukturierten Arbeitsalltag).
Dies unterstützt das Modell der stufenweisen Wiedereingliederung (ehemals Hamburger Modell). Dabei werden Mitarbeiter in der Genesungsphase nach einer längeren Erkrankung oder Verletzung in Absprache mit dem behandelnden Arzt zunächst nur stundenweise beschäftigt, um sie so wieder allmählich (z. B. in wochenweisen Steigerungen) an die am Arbeitsplatz auftretenden Belastungen heranzuführen.
Das schonende Heranführen an die Arbeitsbelastungen soll dabei helfen, den Gesundheitszustand des Betroffenen zu verbessern und zu stabilisieren.
Regelmäßige Mitarbeitergespräche
Bei einer stufenweisen Wiedereingliederung sollte es in regelmäßigen Abständen Gespräche zwischen der Führungskraft und dem betroffenen Mitarbeiter geben (ggf. auch mit einem Vertreter der Personalabteilung), ob der Mitarbeiter der Arbeitsbelastung gewachsen ist und die Arbeitsleistung erbringen kann oder ob noch Unterstützungsbedarf besteht. Die Personalabteilung ist beratend zur Stelle, falls sich die Erkrankung verschlimmert und es sollte gemeinsam darüber beraten werden, ob ein Abbruch sinnvoll bzw. ein Arztbesuch notwendig ist.
Vorteile der stufenweisen Wiedereingliederung
Viele Betriebe nutzen die stufenweise Wiedereingliederung bisher relativ selten, auch viele behandelnde Ärzte sind damit zu wenig vertraut. Dabei bieten sich – immer abhängig vom Einzelfall – interessante Vorteile für die Mitarbeiter und Unternehmen:
- Der engere Kontakt zum Mitarbeiter fördert das Vertrauen.
- Das gemeinsame Bemühen die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, fördert oft direkt den Rehabilitationserfolg.
- Die kürzere Abwesenheit vom Arbeitsplatz erleichtert den Ablauf für den Betrieb.
- Die stufenweise Steigerung verhindert eine anfängliche Überforderung und einen Krankheitsrückfall. Der Mitarbeiter gewinnt Zutrauen in seine persönliche Leistungsfähigkeit und wird selbstsicherer.
- Der sanfte Wiedereinstieg vermeidet in vielen Fällen, dass der Beschäftigte ganz aus dem Arbeitsprozess herausrutscht.
Wenn der Mitarbeiter dank des schonenden Einstiegs bereits früher - zumindest Teilzeit - wieder arbeiten kann, ist dies eine Win-Win Situation für alle Seiten!
Kosten übernimmt der Rehabilitationsträger
Da Rehabilitationsgesichtspunkte im Vordergrund stehen, besteht die Arbeitsunfähigkeit während der Wiedereingliederung fort, d.h. dem Arbeitgeber entstehen in dieser Zeit keine Kosten.
Der Arbeitnehmer erhält i. d. R. während der Eingliederungsphase kein reguläres Arbeitsentgelt, sondern die vorgesehenen Lohnersatzleistungen (Krankengeld, Übergangsgeld, Verletztengeld). Dafür kommt je nach Sachlage der jeweilige Rehabilitationsträger auf: Kranken- oder Rentenversicherung oder die Berufsgenossenschaft, abhängig davon, ob die bestehende Einschränkung durch Krankheit, Unfall, Arbeitsunfall, Berufskrankheit usw. ausgelöst wurde.
Urlaubsregelungen
Urlaub, Gleitzeitabbau oder sonstige Abwesenheiten oder Verkürzungen der stufenweisen Wiedereingliederung können nur in begründeten Einzelfällen und nach vorheriger Zustimmung des Kostenträgers (Krankenkasse, Renten- oder Unfallversicherungsträger, Agentur für Arbeit) durchgeführt werden. Auch der Vorgesetzte muss seine Zustimmung geben.
Die stufenweise Wiedereingliederung ist ein wichtiger Baustein der Rehabilitation im beruflichen Bereich und ein wesentliches Element des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BEM). Zudem ist sie im Sozialgesetzbuch SGB IX verankert.
Die Checkliste zeigt, was Sie bei der Kommunikation zur stufenweisen Wiedereingliederung beachten sollten.