Eine Voraussetzung für die Entsendung ist das sog. Direktionsrecht. Dies gilt in diesem Fall als erfüllt, wenn der Arbeitgeber mit der Auslandstätigkeit einverstanden ist, das Gehalt weiter vergütet und die erbrachte Leistung entgegen nimmt.

 
Praxis-Tipp

Befristung

Eine Voraussetzung für eine Entsendung ist die zeitliche Befristung. Daher empfiehlt es sich diese schriftlich zu vereinbaren.

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