Die Polizeizulage ist (ebenso wie die Feuerwehrzulage) eine Zahlung des Arbeitgebers, die das Risiko von besonders gefahrennahen Tätigkeiten kompensieren soll. Sie wird monatlich zusätzlich zum vereinbarten Grundlohn gewährt und ist als Stellenzulage steuerpflichtig.[1] Da Polizisten im sog. Vollzugsdienst als Beamte tätig sind, sind sie aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit nicht versicherungspflichtig zur Sozialversicherung. Beiträge sind aus der Polizeizulage daher nicht zu entrichten.

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