Die Krankenkasse hat spätestens einen Monat vor Ablauf des Monats, für den der Zusatzbeitrag erstmals erhoben oder für den der Zusatzbeitragssatz erhöht wird, ihre Mitglieder in einem gesonderten Schreiben auf das Sonderkündigungsrecht, auf die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes sowie auf die Übersicht des GKV-Spitzenverbandes zu den Zusatzbeitragssätzen hinzuweisen.
Fristgerechte Wahl der neuen Krankenkasse und Zeitpunkt des Krankenkassenwechsels
Zusatzbeitrag wird erhöht ab | 1.1.2024 | |
Hinweispflicht der Krankenkasse spätestens am | 31.12.2023 | |
Frist zur Ausübung des Sonderwahlrechts bis | 31.1.2024 | |
Wahlerklärung gegenüber der neu gewählten Krankenkasse am | 10.1.2024 | |
Mitgliedschaft endet am | 31.3.2024 |
Die Wahlerklärung des Mitglieds gegenüber der neu gewählten Krankenkasse muss spätestens bis zum 31.1.2023 erfolgen.
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