Direktzusagen dürfen nicht weiter bilanziell diskriminiert werden
"Die aktuelle steuerliche Diskriminierung von Betriebsrentenverpflichtungen aus Direktzusagen muss beendet werden. Wir brauchen eine Wiederangleichung von steuer- und handelsrechtlicher Bilanz auf wirtschaftlich vertretbarem Niveau. Nur so kann verhindert werden, dass weiterhin Scheingewinne besteuert werden und Unternehmensmittel für den weiteren Ausbau der Betriebsrenten fehlen", fordert der Vorsitzende der aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V., Dr. Georg Thurnes, bei der aba-Herbsttagung Ende September in Köln.
Direktzusage in der bAV: Aktuelles Volumen 500 Milliarden Euro
Die Direktzusage hat größte Bedeutung für betriebliche Sozialleistungen und die größte Verbreitung innerhalb der betrieblichen Altersversorgung. In Deutschland haben 4,6 Millionen Anwärter und 3,2 Millionen Rentner Betriebsrentenansprüche aus Direktzusagen mit einem handelsbilanziellen Volumen von aktuell nahezu 500 Milliarden Euro. Dabei wird die Direktzusage weit überwiegend durch den Arbeitgeber finanziert und bezieht häufig die gesamte Belegschaft ein. Den Anspruch des Gesetzgebers, betriebliche Altersversorgung unter Beziehern niedriger Einkommen zu verbreiten, erfüllen Direktzusagen damit schon heute.
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Die Direktzusage nutzt einen schlanken Rechtsrahmen und ist, da keine Dritten eingeschaltet werden müssen, vergleichsweise flexibel, effizient und unbürokratisch. Da das Unternehmen die Kosten der Umsetzung trägt, kommt der für die betriebliche Altersversorgung zur Verfügung gestellte Aufwand den Arbeitnehmern ungeschmälert zugute. Hinzu kommt eine oft deutlich über Marktniveau liegende Verzinsung, die ebenfalls der Arbeitgeber trägt, sodass sich für die Arbeitnehmer insgesamt attraktive Leistungen ergeben. Dabei ist die Direktzusage äußerst sicher: Seit der Gründung des Pensionssicherungsvereins steht hinter jeder Direktzusage eine Garantiezusage der gesamten deutschen Wirtschaft.
Bilanzielle Diskriminierung der Direktzusage
Das Einkommensteuerrecht sieht vor, dass Unternehmen Rückstellungen für Pensionszusagen bilden – allerdings mit einer deutlich zu niedrigen Bewertung. Die marktorientierte Bewertung von Pensionsverpflichtungen nach anderen Rechnungslegungsvorschriften führt zu wesentlich höheren Ansätzen: So sind Pensionsverpflichtungen in der internationalen Rechnungslegung bereits aktuell bis zu zweimal so hoch auszuweisen wie in der Steuerbilanz, in den deutschen Handelsbilanzen wird dies in wenigen Jahren der Fall sein. Dies hat zur Folge, dass Steuern auf Scheingewinne gezahlt werden, obwohl die Mittel zur Finanzierung der Pensionsverpflichtungen benötigt werden. Den Unternehmen wird Liquidität entzogen, die für Investitionen nicht zur Verfügung steht. Dieses Fehlen einer Möglichkeit zur steuerlichen Ausfinanzierung der Direktzusagen stellt ein Verbreitungshemmnis für Betriebsrenten insgesamt dar – zu Lasten der Arbeitnehmer.
Direktzusage durch aktuelles Steuerrecht benachteiligt
Insbesondere zwei gravierende Probleme bedürfen einer zügigen Abhilfe:
- Der steuerlich vorgeschriebene Abzinsungssatz von 6 Prozent ist angesichts des Niedrigzinsumfeldes deutlich zu hoch. Außerdem benachteiligt das steuerlich vorgegebene Bewertungsverfahren moderne, effiziente und flexible Zusageformen.
- Die Marktwertorientierung der Pensionsverpflichtungen durch gleitende Rechnungszinsen ist ein Fremdkörper im Handelsrecht. Stattdessen sollte ein fester Rechnungszins vorgeschrieben werden.
"Die Unternehmen in Deutschland wurden seit 2010 mit rund 50 Milliarden Euro Steuern belastet, die auf steuerlich nicht berücksichtigten handelsrechtlichen Aufwand anfielen. Wenn sich diese Besteuerung von Scheingewinnen fortsetzt, könnten bis 2025 weitere 52 Milliarden Euro dazukommen, sofern die Bewertungsvorschriften im anhaltenden Niedrigzinsumfeld nicht angepasst werden", schildert Thurnes die aktuelle Lage. Nach Berechnungen der aba werden Unternehmen mit Direktzusagen in den nächsten sieben Jahren aufgrund des dramatisch gesunkenen Zinsniveaus mit einem zusätzlichem handelsrechtlichen Mehraufwand von über 190 Milliarden Euro belastet, wenn der Gesetzgeber nicht korrigierend eingreift.
Die Fixierung eines einheitlichen, festen Rechnungszinses in der Handels- und Steuerbilanz, so das Resumee der aba, ist dringend erforderlich, um Schaden von den Unternehmen mit betrieblicher Altersversorgung und damit von der betrieblichen Altersversorgung insgesamt abzuwenden. Ein aus der Umstellung der Regelungen resultierendes steuerliches Minderaufkommen könnte haushaltsschonend auf mehrere Jahre verteilt werden.
Ein Interview mit Dr. Georg Thurnes finden Sie in der aktuellen Ausgabe des "Sonderheftes Betriebliche Altersversorgung (bAV)" des Personalmagazins.
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