Kurzbeschreibung
Musterbetriebsvereinbarung zur Einführung einer 4-Tage-Woche.
Vorbemerkung
Um eine 4-Tage-Woche einzuführen, kann die geschuldete Arbeitszeit entweder reduziert oder bei gleichbleibendem Umfang auf 4 statt auf 5 Wochentage verteilt werden. Wird, wie zumeist, das Volumen reduziert, so ist zugleich zu klären, welche Auswirkung dies auf die Gehaltshöhe hat.
Will ein Unternehmen eine 4-Tage-Woche dauerhaft einführen, so bedarf die Entscheidung über die Einführung ("Ob") nicht der Zustimmung des Betriebsrats.
Die Modalitäten der zeitlichen Verteilung ("Wie") hingegen unterliegen der Zustimmungspflicht nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG. Hiernach hat der Betriebsrat über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage mitzubestimmen. Nach dieser Ziffer ist allerdings das Volumen der geschuldeten Arbeitszeit mitbestimmungsfrei.
Wenn kein Tarifvertrag entgegensteht, kann das Volumen der Arbeitszeit aber in einer freiwilligen Betriebsvereinbarung festgehalten werden. Auch mit einer freiwilligen Betriebsvereinbarung kann der arbeitsvertraglich geschuldete Umfang der Arbeitszeit erweitert oder beschränkt werden.
Wird eine 4-Tage-Woche zunächst testweise eingeführt, so bedarf dies der Zustimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG: Vorübergehende Verkürzungen oder Verlängerungen der betriebsüblichen Arbeitszeit sind auch hinsichtlich ihres Volumens zustimmungspflichtig.
Fragen, wie die Arbeitszeit vergütet wird, sind nach beiden Ziffern mitbestimmungsfrei. Vergütungsregelungen einer 4-Tage-Woche sind hingegen nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG mitbestimmungspflichtig.
Regelungen zur 4-Tage-Woche werden in der Praxis häufig mit Vereinbarungen zur mobilen Arbeit und zur Vertrauensarbeitszeit kombiniert.
Betriebsvereinbarung 4-Tage-Woche
Zwischen
...................................................
[Name und Adresse],
vertreten durch
...................................................
[Name des Vertretungsberechtigten]
– nachfolgend "Arbeitgeber" genannt –
und
...................................................
[Name und Adresse des Betriebsrats],
vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden
...................................................
– nachfolgend "Betriebsrat" genannt –
Präambel
Für eine Verbesserung der Work-Life-Balance wird im Betrieb eine 4-Tage-Woche für alle Mitarbeiter eingeführt.
§ 1 Geltungsbereich
Alternativ
Variante 1: Geltung für alle Mitarbeiter
Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle im Betrieb [...] tätigen Mitarbeiter.
Alternativ
Variante 2: Geltung für einzelne Bereiche
Diese Betriebsvereinbarung gilt nur für die Abteilungen […].
Alternativ
Variante 3: Geltung für einzelne Personengruppen
Diese Betriebsvereinbarung gilt nicht für Mitarbeiter in der Probezeit/ in den ersten 12 Monaten des Beschäftigungsverhältnisses/ Praktikanten/ nur für die Abteilungen in den Abteilungen […].
Diese Betriebsvereinbarung gilt nicht für Teilzeitkräfte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von weniger als 80 von Hundert der Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten.
Alternativ
Variante 4: Geltung bei Arbeitszeitreduktion mit vollständigem oder partiellem Lohnausgleich
Diese Betriebsvereinbarung gilt auch für Teilzeitkräfte. Für sie gilt der jeweilige Stundenumfang, soweit nicht anders angegeben, pro-rata-temporis.
2. |
Diese Betriebsvereinbarung gilt nicht für die leitenden Angestellten im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG. |
§ 2 Einführung der 4-Tage-Woche
Alternativ
Variante 1: Einführung mit Volumenreduktion, Reduzierung des Entgelts auf 80%
1. |
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 30 Stunden. |
2. |
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit verteilt sich auf 4 Kalendertage/Arbeitstage pro Woche. |
3. |
Das monatliche Entgelt reduziert sich bei Mitarbeitern mit Einführung einer 4-Tage-Woche auf 80 von Hundert ihres bisherigen Grundgehalts. |
Alternativ
Variante 2: Einführung mit Volumenreduktion, keine Reduzierung des Entgelts
1. |
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 30 Stunden. |
2. |
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit verteilt sich auf 4 Kalendertage/Arbeitstage pro Woche. |
3. |
Das monatliche Grundgehalt reduziert sich mit Einführung einer 4-Tage-Woche nicht. |
Alternativ
Variante 3: Einführung mit Volumenreduktion, Reduzierung des Entgelts auf 90%
1. |
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 30 Stunden. |
2. |
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit verteilt sich auf 4 Kalendertage/Arbeitstage pro Woche. |
3. |
Das monatliche Grundgehalt reduziert sich mit Einführung einer 4-Tage-Woche auf 90 von Hundert ihres bisherigen Grundgehalts. |
Alternativ
Variante 4: Einführung ohne Volumenreduktion
- Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 37,5 Stunden.
- Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit verteilt sich auf 4 Kalendertage/Arbeitstage pro Woche.
- Damit beträgt an 4 Kalendertagen pro Woche die tägliche Soll-Arbeitszeit 10 Stunden.
- Der Arbeitgeber wird darauf achten,...