Im Sicherheitsdatenblatt (SDB) sind stets Angaben zu finden, die für die Gefährdungsbeurteilung und für die Ableitung der Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Im erweiterten Sicherheitsdatenblatt (eSDB) finden sich im Anhang weiterführende Angaben in Form von Expositionsszenarien (ES).

Erhält ein Anwender ein eSDB, also ein SDB mit Expositionsszenario im Anhang, muss er überprüfen, ob seine Verwendungsbedingungen abgedeckt sind. Die Einzelheiten einer solchen Prüfung sind im ECHA-Leitfaden für nachgeschaltete Anwender beschrieben[1]. Sind die Verwendungsbedingungen nicht durch ein ES abgedeckt, so können sich im Rahmen der REACH-VO zusätzliche Pflichten für den nachgeschalteten Anwender ergeben. In jedem Fall sollte der Arbeitgeber (nachgeschaltete Anwender) die im SDB und ES übermittelten Risikomanagementmaßnahmen für seine Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen.

Folgende Informationen im ES sind in diesem Zusammenhang wichtig:

  • Bezeichnung des ES: diese kann Angaben zum Verwendungsbereich (z. B. industrielle Anwendung), zur Produktkategorie (z. B. Lack) und zur Art der Verwendung (z. B. Versprühen) enthalten;
  • Verwendungsbedingungen: z. B. Art und Dauer der Tätigkeit mit dem Stoff, offene/geschlossene Verwendung, Einsatzmenge, Umgebungsbedingungen (Raumgröße, Temperatur), großflächige/kleinflächige Anwendung;
  • Risikomanagementmaßnahmen: z. B. technische Lüftung, Absaugung.

Frage 2.1: Welche Informationen liefert das SDB bzw. eSDB für die Erfüllung der Pflichten nach Gefahrstoffverordnung?

Antwort: Im SDB bzw. in einem ES sind Informationen zu finden, die bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung gemäß GefStoffV vor allem für folgende Aufgaben hilfreich sind:

  • Ableitung der Schutzmaßnahmen
  • Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen.

Im SDB sind Schutzmaßnahmen als Risikomanagementmaßnahmen in den Abschnitten 7, "Handhabung und Lagerung", sowie 8, "Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung" beschrieben. Bewertungsmaßstäbe für die Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen in Bezug auf die Luft am Arbeitsplatz können sich als AGW oder DNEL in Abschnitt 8.1, "Zu überwachende Parameter" finden.

Im Anhang des eSDB finden sich darüber hinaus Expositionsszenarien. Dort sind in Abschnitt 6 ("Risikomanagementmaßnahmen für den Arbeitsschutz") weitergehende Angaben aufgeführt, etwa zur angenommenen Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen. Diese Informationen sind bei der Ableitung oder Überprüfung der Schutzmaßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen.

Werden die im ES genannten Verwendungsbedingungen eingehalten, und werden die dort beschriebenen Risikomanagementmaßnahmen angewendet, kann gemäß REACH-VO davon ausgegangen werden, dass die für den Schutz der menschlichen Gesundheit, für die Sicherheit und für die Umwelt erforderlichen Maßnahmen ergriffen sind[2].

In welchem Umfang im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zusätzliche Erfordernisse bestehen, ist in Frage 2.5 beantwortet.

Frage 2.2: Wie ist zu prüfen, ob die eigene Verwendung durch ein Expositionsszenario abgedeckt wird?

Antwort: Anhand der Angaben im SDB-Abschnitt 1.2 "Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird" und der Informationen im Expositionsszenario muss der Verwender prüfen, ob die eigene Verwendung abgedeckt ist, und ob er die Risikomanagementmaßnahmen aus dem SDB bzw. Expositionsszenario (ES) für seine Tätigkeit übernehmen kann.

Auch wenn die eigene Verwendung nicht wörtlich im ES genannt ist, kann sie grundsätzlich durch das ES abgedeckt sein. In jedem Fall muss der Anwender überprüfen, ob seine Verwendungsbedingungen mit denen des ES übereinstimmen oder vergleichbar sind (siehe Frage 2.4). Im Zweifelsfall muss eine detaillierte Prüfung entsprechend der Vorgaben des REACH-Leitfadens für nachgeschaltete Anwender erfolgen. Ergebnis dieser Prüfung kann durchaus sein, dass die Verwendungsbedingungen eingehalten sind, und damit die eigene Verwendung durch das ES abgedeckt wird.

Für die Beziehung "eigene Verwendung" zu "Beschreibung der Verwendung im SDB/Kurztitel des ES" kann eine Vielzahl unterschiedlicher Konstellationen auftreten. Für drei solcher Konstellationen wird in der nachfolgenden Tabelle beispielhaft gezeigt, wie abgeprüft werden kann, ob die eigene Verwendung abgedeckt ist, und ob der Stoff unter REACH verwendet werden darf.

In welchem Umfang im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zusätzliche Erfordernisse bestehen, ist in Frage 2.5 beantwortet.

Tabelle 3: Prüfung der eigenen Verwendung

  Beispiel 1 Beispiel 2 Beispiel 3

"Verwendung des Stoffes/des Gemisches"

"Kurztitel" des Expositionsszenarios

Gewerbliche Bauarbeiten (SU19)[3]

Lack (PC9)

Auftrag durch Streichen oder Walzen (PROC10)
Lösungsmittel-Anwendung

Lederfettungsmittel für die industrielle Verwendung

Empfohlene Einschränkung der Anwendung (Unterabschnitt 1.2 SDB): keine gewerbliche Verwendung
Eigene Verwendung Manuelles Lackieren von Metallteilen mit Pinsel oder Walze Manuelle Oberflächen...

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