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Bericht über die Erfüllung der im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verankerten Sorgfaltspflichten[1]
In dem Bericht hat das Unternehmen darzulegen
- ob bzw. welche menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken oder Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten identifiziert wurden,
- welche Maßnahmen zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten unternommen wurden,
- wie die Auswirkungen und die Wirksamkeit dieser Maßnahmen bewerten werden und
- welche Schlussfolgerungen daraus für zukünftige Maßnahmen gezogen werden.
Anwendungsbereich | Turnus | Bußgeld | Überschneidungen |
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Unternehmen
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jährlich | Bis zu 100.000 EUR Bußgeld bei nicht richtiger Erstellung des Berichts.[2] Ebenso bei unzureichender Aufbewahrung sowie bei nicht richtiger bzw. nicht rechtzeitiger öffentlicher Zugänglichmachung oder Einreichung des Berichts. | Risikoanalyse des LkSG ähnelt der Wesentlichkeitsanalyse der CSRD. Der Referentenentwurf zur Umsetzung der CSRD sieht vor, dass die Berichtspflicht zukünftig entfällt, wenn ein CSRD-Nachhaltigkeitsbericht erstellt wird. |
Weitere Informationen | |||
Fachbeiträge:
Arbeitshilfen: Hinweis: Mit der Umsetzung der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) wird es ab dem Jahr 2027 zu Ergänzungen und Ausweitungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes kommen. |
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