Entscheidungsstichwort (Thema)

Teilnahme an Reisen als Arbeitslohn

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Nimmt ein Arbeitnehmer auf Veranlassung seines Arbeitgebers an einer Auslandsreise teil, sind die dem Arbeitnehmer durch die Teilnahme an der Reise zufließenden Vorteile Arbeitslohn, es sei denn, es liegt ein überwiegendes eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers vor.

2. Zur Bewertung des Vorteils bei Zuwendung eines dem Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Freiplatzes, wenn der Arbeitnehmer Aufgaben eines Reiseleiters wahrzunehmen hat.

 

Normenkette

EStG § 19 Abs. 1; LStDV § 2 Abs. 1

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 04.08.1994; Aktenzeichen VI R 24/94)

 

Fundstellen

Haufe-Index 510015

EFG 1994, 355

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