Video: Die Homeoffice-Vereinbarung

Rechtliche Grundlage ist daher in der Regel eine arbeitsvertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im gegenseitigen Einvernehmen.

Die Einhaltung der Schriftform für eine Homeoffice-Vereinbarung ist nicht vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen.

 
Hinweis

Inhalt der Vereinbarung zum Homeoffice

Neben der Arbeitszeit sollten vor allem die technische Einrichtung und Ausstattung des Homeoffice, eine Regelung über die Tragung der Kosten der Einrichtung sowie eventueller Aufwendungen des Arbeitnehmers (Mietkosten, Heizung, Strom, Internet, Telefon etc.) sowie ein Zutrittsrecht für den Arbeitgeber für die Einrichtung und Beurteilung des Arbeitsplatzes vereinbart werden. Das Zutrittsrecht ist auch für die Überprüfung der Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften für den Arbeitgeber von Bedeutung.

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