Entscheidungsstichwort (Thema)

Einrichtung eines Arbeitsschutzausschusses

 

Orientierungssatz

Es ergibt sich aus keiner Vorschrift des Betriebsverfassungsgesetzes in Verbindung mit dem Arbeitssicherheitsgesetz eine Anspruchsgrundlage für das Begehren des Betriebsrats auf Verpflichtung des Arbeitgebers, einen betrieblichen Arbeitsschutzausschuß einzurichten.

 

Normenkette

ASiG § 11; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 7

 

Verfahrensgang

ArbG Hamburg (Entscheidung vom 30.11.1994; Aktenzeichen 6 BV 14/94)

 

Fundstellen

NZA-RR 1996, 213-215 (ST1)

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