Zusammenfassung
Ein Mobilitätsbudget bietet Mitarbeitern die Möglichkeit, im Rahmen eines vorher vereinbarten Budgets anstelle oder zusätzlich zum eigenen Firmenwagen alternative Verkehrsmittel ihrer Wahl zu nutzen. Dieses Budget kann sowohl für dienstliche als auch für private Fahrten genutzt werden. Dabei kann das Budget flexibel für Fahrten mit einem privaten Fahrzeug und auch für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus und Bahn), Carsharing oder (Elektro-)Fahrrädern genutzt werden und kann dabei sogar auf verschiedene Verkehrsmittel aufgeteilt werden.
Arbeitsrecht
1 Vorteile eines Mobilitätsbudgets
Das Mobilitätsbudget findet bei Unternehmen in den letzten Jahren immer höheren Zuspruch. Unternehmen versuchen teilweise die Dienstwagenflotte zu verringern, um CO2 und/oder Kosten zu sparen. Hierbei kann das Mobilitätsbudget zur gewünschten Flexibilität verhelfen. Während früher – insbesondere von den Arbeitnehmern – Ansprüche auf Dienstwagen gewollt waren, wünschen sich diese heute ebenfalls mehr Flexibilität bei ihren Fortbewegungsmöglichkeiten.
Betriebliches Nachhaltigkeitskonzept
Unternehmen haben mit einem Mobilitätsbudget weitere Steuerungsmöglichkeiten im Rahmen ihrer jeweiligen Nachhaltigkeitsstrategie. Viele der oben angesprochenen Fortbewegungsmittel (Fahrrad, ÖPNV, Pkw, etc.) können im Rahmen eines Nachhaltigkeitskonzepts ganzheitlich betrachtet werden. Insofern können die jeweiligen Maßnahmen unter Umwelt- und Kostengesichtspunkten analysiert werden und zusätzlich die endgültige Entscheidung den Arbeitnehmern überlassen werden.
Diese Flexibilität führt bei vielen Mitarbeitern zu einer größeren Verbundenheit mit dem Unternehmen. Sie können Dienstreisen selbst unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel optimieren und einen Beitrag leisten. Es können für jeden Mitarbeiter individuell oder für ganze Teams bzw. Abteilungen bestimmte Budgets eingeführt werden, die anschließend durch die Mitarbeiter verwaltet werden. Dabei muss nicht immer das vordergründig kostengünstigste Verkehrsmittel auch eine nachhaltige Lösung sein. Anreize können daher so gesetzt werden, dass für bestimmte Verkehrsmittel höhere Budgets vorhanden sind. Auch kann ein Punktesystem für verschiedene Verkehrsmittel eingeführt werden. Hinsichtlich der arbeitsrechtlichen Aspekte sind die bekannten Themen bei Dienstreisen zu beachten. Insbesondere die Themen Arbeitszeit oder Änderung bestehender individualrechtlicher und kollektivrechtlicher Regelungen im Betrieb.
Weiter sollte sich ein Arbeitgeber bewusst sein, dass vor einer dienstlichen Nutzung auch eine Unterweisung nach § 12 ArbSchG notwendig werden kann, wenn das zur Verfügung gestellte Mobilitätsmittel als Arbeitsmittel anzusehen ist.
Zudem kann es ein Mobilitätsbudget für Fahrten zur Arbeitsstelle oder allgemein für Privatfahrten geben. Damit können einzelne Mobilitätsdienstleistungen in einem Paket gebündelt werden und dann vom jeweiligen Mitarbeiter individuell im Rahmen seines Budgets genutzt werden.
Mittlerweile gibt es für solche Lösungen zahlreiche externe Dienstleister, die diese zusätzlichen Benefits für Mitarbeiter verwalten. Hier kann teilweise auch das Guthaben über die Monate angesammelt und anschließend für längere Fahrten genutzt werden. Gerade vor dem Hintergrund individueller Bedürfnisse der Mitarbeiter kann ein solches Budget zu einer hohen Zufriedenheit führen.
Mobilitätsbudget
Wenn die monatlichen Kosten für einen Firmenwagen 500 EUR betragen, wird dem Arbeitnehmer diese Höhe als Mobilitätsbudget zur Verfügung gestellt. Der Arbeitnehmer kann z. B. 250 EUR für Bahntickets verwenden und mit 100 EUR ein Fahrzeug beim örtlichen Carsharing-Anbieter mieten. Das restliche Geld kann für andere Zwecke verwendet werden, z. B. für ein neues Fahrrad.
2 Anspruch und Einführung des Mobilitätsbudgets
Es gibt keine gesetzliche Regelung zum Mobilitätsbudget selbst, sodass das Budget im Arbeitsvertrag oder in einer betrieblichen Regelung ausgestaltet werden kann. Hat aber ein Mitarbeiter einen vertraglich zugesicherten Anspruch auf einen Dienstwagen mit Privatnutzung, kann dieser nur einvernehmlich durch ein Mobilitätsbudget ersetzt werden. In den Regelungen zum Mobilitätsbudget sollte der Arbeitgeber jedenfalls Widerrufsrechte oder Kündigungsrechte einbauen, um auf steuerliche Änderungen reagieren zu können.
3 Wahrung des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes
Weiter muss darauf geachtet werden, dass bei der Ausgestaltung der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz zwischen den Mitarbeitern beachtet wird. Andernfalls können Ansprüche von weniger oder nicht begünstigten Arbeitnehmergruppen entstehen. Derartige Fehler führen ggf. zu erheblichen Mehrkosten, zusätzlich ergeben sie nicht die gewünschten Effekte im Rahmen einer etwaigen Nachhaltigkeitsstrategie. Dabei kann das Budget an eine bestandene Probezeit geknüpft werden, nicht jedoch an Teilzeitaspekte oder diskriminierende Merkmal...