Kurzbeschreibung
Mit diesem Muster kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Ausübung einer Nebentätigkeit ausdrücklich erlauben und ihn auf die rechtlichen Rahmenbedingungen hinweisen.
Einleitende Hinweise
Mit diesem Muster kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Ausübung einer Nebentätigkeit ausdrücklich erlauben und ihn auf die rechtlichen Rahmenbedingungen hinweisen. Anlass für eine Erlaubnis des Arbeitgebers kann ein entsprechender Antrag des Arbeitnehmers oder die Anzeige einer Nebentätigkeit sein.
Arbeitnehmer darf grundsätzlich Nebentätigkeiten ausüben
Grundsätzlich bedarf die Aufnahme und Ausübung einer Nebenbeschäftigung nicht der Zustimmung durch den (Haupt-)Arbeitgeber. Im Rahmen des Arbeitsvertrags verpflichtet sich der Arbeitnehmer nur zur "Leistung der versprochenen Dienste" (§ 611 BGB) im Umfang der vereinbarten Arbeitszeit. Darüber hinaus ist der Arbeitnehmer in der Gestaltung seiner Freizeit frei, kann diese mithin auch gewinnbringend zu einer weiteren Berufstätigkeit nutzen. Die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes (48 Stunden pro Woche) dürfen hierbei jedoch nicht überschritten werden. Aufgrund der allgemeinen Treuepflicht des Arbeitnehmers sind solche Nebenerwerbstätigkeiten unzulässig, die dem Hauptarbeitgeber direkt oder indirekt Konkurrenz machen.
Gründe für eine Beschränkung der Nebentätigkeit
Die Beanspruchung der Zeit und der Kräfte des Arbeitnehmers in einem Nebenarbeitsverhältnis kann aber zu einer Leistungseinschränkung im Hauptarbeitsverhältnis führen. Um sicher zu stellen, dass der Arbeitnehmer die ihm nach dem Arbeitsvertrag obliegenden Leistungspflichten ordnungsgemäß erfüllt, ist es zulässig, Nebenbeschäftigungen vertraglich unter einen entsprechenden Zustimmungsvorbehalt zu stellen. Eine spätere Versagung der Zustimmung ist nur für den Fall einer konkret zu erwartenden Beeinträchtigung des Hauptarbeitsverhältnisses wirksam, sowie dann, wenn gesetzliche Schutzvorschriften verletzt würden. Letzteres kann etwa in Bezug auf die höchstzulässigen Lenkzeiten der Fall sein, wenn ein hauptberuflich als Busfahrer in Vollzeit tätiger Arbeitnehmer nebenher noch LKWs fahren möchte. Ferner sind auch solche Nebentätigkeiten unzulässig, die das Arbeitsverhältnis zum Hauptarbeitgeber in sonstiger Weise nachteilig berühren. Dies kann etwa der Fall sein, wenn ein Krankenpfleger auf der Intensivstation arbeitet und nebenbei beim Leichenbestatter jobben möchte. Ein absolutes Nebentätigkeitsverbot, d.h. ein generelles Verbot ohne Erlaubnisvorbehalt, ist im Hinblick auf die Berufsfreiheit des Arbeitnehmers grundsätzlich unzulässig. Ein vertragliches Nebentätigkeitsverbot ist somit wie beschrieben nur in Grenzen gültig.
Die Ausübung der Nebenbeschäftigung sollte die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers nicht beeinträchtigen und es kann ihm untersagt werden, bei der Ausübung der Nebenbeschäftigung in Wettbewerb zum Unternehmen des Arbeitgebers zu treten. Es sollten darüber hinaus keine Interessenkonflikte vorliegen.
Sonstige Hinweise
Eine Anzeigepflicht des Arbeitnehmers ist anzunehmen, wenn durch die geplante Nebentätigkeit die Interessen des Arbeitgebers beeinträchtigt werden können. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn ein nicht versicherungspflichtiger Arbeitnehmer eine weitere geringfügig entlohnte Beschäftigung aufnimmt und damit die Grenzen der Versicherungsfreiheit nach § 8 SGB IV überschreitet. Ehrenamtliche Tätigkeiten im karitativen, gesellschaftlichen oder politischen Bereich dürfen nicht unter Zustimmungsvorbehalt des Arbeitgebers gestellt werden.
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Nebentätigkeitsgenehmigung
Vereinbarung zwischen
........................................
[Name und Adresse des Arbeitgebers],
dieser vertreten durch
........................................
[Name des Vertretungsberechtigten]
– nachfolgend "Arbeitgeber" genannt –
und
........................................
[Name des Arbeitnehmers]
– nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt –
- Dem Arbeitnehmer wird die Aufnahme folgender Nebentätigkeit bis zu max. ............... Stunden/Woche neben dem Erstarbeitsverhältnis gestattet: ...................................
- Die Zustimmung ist jederzeit widerruflich, sofern betriebliche Gründe vorliegen, die einer Fortsetzung der Nebentätigkeit entgegenstehen.
- Der Arbeitnehmer wird darauf hingewiesen, dass durch die Aufnahme der Nebentätigkeit die gesetzlich vorgeschriebene Höchstarbeitszeit (48 Stunden/Woche) nicht überschritten werden darf. Im Falle geringfügig entlohnter Beschäftigung dürfen durch die Nebentätigkeit die Grenzen der sozialversicherungsfreien Beschäftigung gemäß § 8 SGB IV insgesamt nicht überschritten werden.
- Der Arbeitnehmer wird darauf hingewiesen, dass die Ausübung der Nebenbeschäftigung seine ...