(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt das Personalvertretungsgesetz für Rheinland-Pfalz (LPersVG) vom 5. Juli 1977 (GVBl. S. 213), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. November 1989 (GVBl. S. 242), BS 2035-1, außer Kraft.[1]
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