Senat beschließt verschärftes Klimaschutzgesetz für Hamburg
Hamburgs rot-grüner Senat hat am 29.8.2023 die Novellierung des Klimaschutzgesetzes und die zweite Fortschreibung des Klimaplans beschlossen. Darin ist geregelt, wie der CO2-Ausstoß bis 2030 im Vergleich zum Referenzjahr 1990 um 70 Prozent gesenkt und das Land bis 2045 CO2-neutral werden soll. Die Hamburgische Bürgerschaft muss die Pläne noch abnicken. Am 1.1.2024 soll das Gesetz in Kraft treten.
Solargründach: Ein Novum in Deutschland
Zusätzlich zu bestehenden Regeln soll nach dem Willen des Senats ab Anfang 2024 auch für Bestandsgebäude eine Photovoltaik-Pflicht bestehen. Wer dann das Dach grundlegend saniert, muss mindestens 30 Prozent der Fläche mit Solarpaneelen bestücken.
Ab 2027 soll im Neubau und bei Bestandsgebäuden eine Solargründachpflicht kommen – das heißt: Zusätzlich zu den Solarpaneelen sollen mindestens 70 Prozent der Dachflächen begrünt werden müssen. Das diene der Hitzevorsorge, der Regenwasserbewirtschaftung und der Luftreinhaltung. Der Senat will die Solargründächer bis Ende 2026 mit extra 3,5 Millionen Euro fördern.
Neue oder erweiterte Parkplätze mit mindestens 35 Stellplätzen sollen mit Solaranlagen ausgestattet werden müssen. Durch die Installation der Paneele oberhalb der Stellplätze können aus Sicht des Senats versiegelte Flächen zur Erzeugung erneuerbarer Energie nutzbar gemacht werden. Außerdem werde in Kombination mit Anpflanzungen ein wirksamer Sonnenschutz ermöglicht.
Vorrang bekommen sollen zudem der Ausbau erneuerbarer Energien sowie der Infrastruktur für Strom, Wasserstoff und öffentliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge. Unter anderem sollen die Abstandsregelungen für das Errichten von Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen gelockert und das Widerspruchsverfahren in Verwaltungsverfahren abgeschafft werden, um den Bau von Windenergieanlagen zu beschleunigen.
Klimaschutz: Programme in den Bundesländern
Baden-Württemberg
Am 1.2.2023 hat der Landtag in Baden-Württemberg das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz verabschiedet. Mit diesem Gesetz wird das Klimaschutzgesetz aus dem Jahr 2013, das in den Jahren 2020 und 2021 novelliert wurde, fortentwickelt. Zudem gilt das Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK) von 2014, das konkrete Strategien und Maßnahmen enthält. Klimaneutralität soll im Land schon bis 2040 erreicht werden.
Bayern
Im Jahr 2014 wurde das Bayerische Klimaschutzprogramm 2050 beschlossen. Die Staatsregierung hat mit Beschluss vom 28.6.2022 das Programm fortgeschrieben. Das Programm beinhaltet elf Maßnahmen, darunter die energetische Sanierung staatlicher Liegenschaften und der Aufbau natürlicher CO2-Speicher. Die Minderungsziele sind im Klimaschutzgesetz geregelt, das im Jahr 2020 verabschiedet wurde: Bis 2030 sollen die THG-Emissionen um 55 Prozent und auf weniger als fünf Tonnen pro Kopf gesenkt werden. Bis 2050 will Bayern klimaneutral sein.
Berlin
Berlin soll bis 2045 klimaneutral werden. Als Zwischenziele zur Reduktion der CO2-Emissionen gelten: Minus 70 Prozent bis 2030 und minus 90 Prozent bis 2040. Zentrales Instrument ist das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK 2030). Am 20.12.2022 hat der Senat die Fortschreibung des BEK 2030 für die Umsetzungsphase 2022 bis 2026 beschlossen.
Brandenburg
In Brandenburg wird derzeit noch ein Klimaplan erarbeitet, der "Net Zero" bis 2045 anvisiert. Das Ziel wird damit an die veränderten Rahmenbedingungen im Bund und in der Europäischen Union (EU) angepasst. Zudem wird ein Instrumentarium für einen Klimacheck entwickelt, der alle relevanten Gesetzesvorhaben auf ihre Klimaverträglichkeit hin überprüfen soll.
Bremen
Die Städte Bremen und Bremerhaven sollen bis 2038 klimaneutral werden. Das hat die Bremische Bürgerschaft im März 2023 mit der Novelle des Klimaschutz- und Energiegesetzes von 2025 beschlossen. Dafür hatte eine Enquete-Kommission im Dezember 2021 ihren Abschlussbericht vorgelegt: Die THG-Emissionen sollen bis 2030 um 60 Prozent sinken, bis 2038 um 95 Prozent. Der größte Hebel ist der Umbau des Bremer Stahlwerks, das die Hälfte der CO2-Emission des Landes verursacht, zu klimaneutraler Produktion. Ab 2035 soll kein Erdgas mehr verbraucht werden.
Hessen
Im Integrierten Klimaschutzplan 2025 (IKSP) ist festgeschrieben, dass Hessen bis 2045 klimaneutral sein soll. Der Klimaschutzplan umfasst 140 Maßnahmen für alle Handlungsfelder.
Mecklenburg-Vorpommern
Die Regierung in Mecklenburg-Vorpommern hat vereinbart, dass das Land bis 2040 klimaneutral werden soll. Im aktuellen Koalitionsvertrag ist das Ziel gesetzt, ein Klimaschutzgesetz zu erarbeiten. Eine Anhörung der Bürger gab es im April 2023.
Niedersachsen
Die niedersächsische Landesregierung will das Land bis 2040 (bisher galt 2045) klimaneutral machen, die Landesverwaltung schon bis 2035. Ein Entwurf für die nunmehr dritte Novelle des Klimagesetzes wurde im Juni 2023 vorgelegt und muss noch im Landtag beschlossen werden. Die Treibhausgas-Emissionen sollen bis 2030 um 75 Prozent und bis 2035 um 90 Prozent verringert werden. Die Klimaschutzstrategie des Landes soll 2024 erneuert werden.
Nordrhein-Westfalen
Das Klimaschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen von 2013 wurde zuletzt 2021 novelliert und deutlich verschärft. In der ersten Fassung sollten die THG-Emissionen bis 2050 nur um 80 Prozent im Vergleich zu 1990 sinken. In der aktuellen Version soll der Ausstoß um 65 Prozent bis 2030 und um 88 Prozent bis 2040 gesenkt werden. Die Landesregierung hat am 13.6.2023 ein Klimaschutzpaket mit Eckpunkten für eine Novelle des Klimaschutzgesetzes beschlossen.
Rheinland-Pfalz
Als eines der ersten Bundesländer hat Rheinland-Pfalz 2014 ein Klimaschutzgesetz verabschiedet. Die seit 2021 amtierende Regierung hat sich auf neue Klimaschutzziele verständigt: Bereits zwischen 2035 und 2040 soll das Land klimaneutral werden.
Saarland
Das Saarland hinkt hinterher: Es gibt bisher kein Klimaschutzgesetz. Ein Gesetzentwurf wurde am 12.7.2023 vom Landtag an den Umweltausschuss weitergeleitet. In der Begründung des Gesetzes heißt es, bisher fehlten im Saarland rechtsverbindlich festgelegte Klimaschutzziele und verbindliche Vorgaben für die nötigen Maßnahmen.
Sachsen
Im Juni 2021 hat Sachsen das Energie- und Klimaprogramm (KEP) beschlossen. Darin berücksichtigt ist das verschärfte Klimaschutzziel des Bundes für 2030 (minus 65 Prozent). Langfristig orientiert es sich noch am alten Ziel: THG-Neutralität bis 2050.
Sachsen-Anhalt
Im Februar 2019 hat Sachsen-Anhalt ein Klima- und Energiekonzept beschlossen. Das Land leitet darin aus den bundesweiten Klimaschutzzielen (basierend auf der alten Zielsetzung minus 55 Prozent bis 2030) ein Einsparziel von zirka 4,5 Millionen Tonnen CO2 zwischen 2020 und 2030 ab. Die Grünen-Fraktion will die Landesregierung auffordern, ein Klimaschutzgesetz zu erarbeiten. In einem Antrag für die kommende Landtagssitzung im September 2023 heißt es, dass das Gesetz spätestens im ersten Quartal 2024 vorgelegt werden soll.
Schleswig-Holstein
Das neue Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) in Schleswig-Holstein wurde im Dezember 2021 verabschiedet. Die Novellierung baut auf den neuen Bundeszielen auf. Die THG-Emissionen sollen bis 2030 um mindestens 65 Prozent verringert werden, bis 2045 soll das nördlichste Bundesland klimaneutral sein
Thüringen
Das Thüringer Klimagesetz (ThüKliG) gilt seit Dezember 2018. Es legt das Ziel fest, den Ausstoß von Treibhausgasen bis 2050 schrittweise um bis zu 95 Prozent zu senken. Kommunale Wärmeversorger müssen eine nahezu klimaneutrale Wärmeversorgung bis zum Jahr 2040 mit einzelnen Zwischenschritten erreichen.
Das Klimaschutzgesetz des Bundes
Die Bundesregierung hat im Jahr 2021 das Klimaschutzgesetz zuletzt nachgeschärft: Die Klimaziele wurden von Klimaneutralität bis 2050 auf 2045 angehoben und der Ausbau der Erneuerbaren Stromversorgung auf 80 Prozent bis 2030 beschlossen.
Dem Entwurf für die zweite Novelle des Klimaschutzgesetzes (KSG) mit einem neuen Programm zum Einsparen von Treibhausgasen hat das Bundeskabinett am 21.6.2023 zugestimmt. Nun ist der Bundestag am Zug. In Kraft treten soll das Gesetz zum Jahreswechsel.
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