Zwischen
.............................. |
(im Folgenden "Unternehmen"), Anschrift |
und Frau/Herrn |
|
.............................. |
(im Folgenden "Praktikant"), Anschrift |
wird Folgendes vereinbart:
§ 1 Einsatzbereich / Tätigkeit /Ausbildungszeit
Der Praktikant wird in der Zeit vom ................... bis ....................... zum Erwerb von beruflichen Erfahrungen und Kenntnissen im Fachbereich ............................. des Unternehmens eingesetzt.
Alternativ
Variante 1: Orientierungspraktikum, nicht länger als 3 Monate
Das Praktikum dient der Orientierung für eine Berufsausbildung oder die Aufnahme eines Studiums und dauert nicht länger als 3 Monate.
Alternativ
Variante 2: Praktikum zur Ausbildung, nicht länger als 3 Monate
Das Praktikum wird begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung geleistet und dauert nicht länger als 3 Monate. Zwischen den Vertragsparteien bestand nicht zuvor ein Praktikumsverhältnis.
Die tägliche Ausbildungszeit beträgt ................... Stunden. Verteilung und Lage der Ausbildungszeit werden vom Unternehmen festgelegt.
Zweck dieses Vertragsverhältnisses ist die Vermittlung noch nicht vorhandener Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten. Durch diesen Vertrag werden weder ein Berufsbildungsverhältnis im Sinne des § 1 BBiG noch ein Arbeitsverhältnis begründet.
Auf das Praktikantenverhältnis finden unabhängig von einer Gewerkschaftszugehörigkeit des Praktikanten die für das Unternehmen jeweils geltenden Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung Anwendung. Dies sind gegenwärtig folgende Tarifverträge: ................................... [Bezeichnung der geltenden Tarifverträge]. Durch diese Vereinbarung soll der Praktikant für den Fall, dass er nicht tarifgebunden ist, einem tarifgebundenen Praktikanten gleichgestellt werden.
Folgende Betriebs- oder Dienstanweisungen finden Anwendung:
Alternativ
Optional: Keine anwendbaren Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstanweisungen
Es gibt keine Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstanweisungen, die auf das Praktikantenverhältnis Anwendung finden.
§ 2 Vergütung / Urlaub
Der Praktikant erhält eine vertragliche Aufwandsentschädigung in Höhe von EUR ........... pro Monat. Die Aufwandsentschädigung wird zum Monatsende fällig und bargeldlos auf das dem Unternehmen mitgeteilte Konto des Praktikanten angewiesen.
Der Praktikant erhält .......... Ausbildungstage Urlaub für jeden vollen Monat der Ausbildung. Die zeitliche Lage des Urlaubs ist mit dem Unternehmen abzustimmen.
Hinweis
Die Klausel zur Abtretung und Verpfändung gilt nur für Praktika, für die eine Vergütung gezahlt wird und die der Rentenversicherungspflicht unterliegen.
§ 3 Abtretung/Verpfändung/Kosten
- Die teilweise oder vollständige Abtretung und Verpfändung von Ansprüchen aus der betrieblichen Altersversorgung ist ausgeschlossen.
- Die Abtretung von Vergütungsansprüchen ist ausgeschlossen, soweit diese die Grenze der Pfändbarkeit unterschreiten.
- Der Praktikant ist verpflichtet, die aufgrund einer Abtretung oder Verpfändung entstehenden Bearbeitungskosten zu übernehmen. Für jeden Bearbeitungsvorgang wie Überweisung, Abfassen eines Schreibens etc. werden pauschal 10 EUR als Kosten festgelegt. Das Unternehmen behält sich vor, einen höheren Aufwand nachzuweisen und diesen vom Praktikanten zu verlangen. Dem Arbeitnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass keine Bearbeitungskosten entstanden oder diese wesentlich niedriger als die Pauschale sind. In diesem Fall sind als Kostenersatz lediglich die tatsächlich entstandenen Kosten geschuldet.
§ 4 Pflichten des Unternehmens
1. Ziele und Inhalt des Praktikums
Im Praktikum sollen die folgenden Inhalte vermittelt werden:
- Durch praktische Mitarbeit Kenntnisse über vorkommende Arbeiten gewinnen.
- Einblicke gewinnen in die Aufgaben und Abläufe der Bereiche .....
- ..............................................................
2. Allgemeine Pflichten
Das Unternehmen ist im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten verpflichtet,
- die Erfahrungen und Kenntnisse durch eine oder mehrere geeignete Personen zu vermitteln,
- dafür zu sorgen, dass dem Praktikanten die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird,
- selbst anzuleiten oder eine zur Vermittlung der unter 1. genannten Inhalte geeignete Person ausdrücklich damit zu beauftragen,
- dem Praktikanten kostenlos die Arbeitsmittel, insbesondere Werkzeuge und Werkstoffe zur Verfügung zu stellen,
- Variante: den Praktikanten zum Besuch der Hochschule oder sonstigen Einrichtung sowie zum Führen von schriftlichen Nachweisen anzuhalten, soweit solche im Rahmen der Berufsausbildung verlangt werden, und diese durchzusehen,
- dafür zu sorgen, dass der Praktikant charakterlich gefördert sowie sittlich und körperlich nicht gefährdet wird,
- dem Praktikanten nur Aufgaben zu übertragen, die der Vermittlung der unter 1. genannten Inhalte dienen und den körperlichen Kräften des Praktikanten angemessen sind,
- dem Praktikanten nach Beendigung des Praktikums ein Zeugnis auszuste...