Sachverhalt

Ein Arbeitnehmer erhält zu einem "runden" Geburtstag als besondere Anerkennung ein Geldgeschenk i. H. v. 100 EUR. Ist das Geschenk steuer- und beitragspflichtig für den Mitarbeiter?

Ergebnis

Geldgeschenke sind immer in voller Höhe steuer- und sozialversicherungspflichtig. Der besondere Anlass spielt keine Rolle.

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