Sachverhalt
Der Arbeitnehmer soll zum 1.2. zusätzlich zu seinem Gehalt einen Firmenwagen mit einem Bruttolistenpreis von 44.100 EUR erhalten. Er entscheidet sich für ein höherwertiges Fahrzeug. Der Arbeitgeber stimmt dem unter der Bedingung zu, dass der Arbeitnehmer die Aufwendungen für das Upgrade i. H. v. 6.800 EUR brutto selbst trägt. Die Versteuerung soll nach der 1-%-Methode erfolgen. Der Arbeitnehmer hat keine erste Tätigkeitsstätte.
Wie werden die Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten in die Berechnung des geldwerten Vorteils einbezogen?
Ergebnis
Zuzahlungen des Arbeitnehmers mindern den geldwerten Vorteil. Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten können im Zahlungsjahr ebenfalls auf den privaten Nutzungswert angerechnet werden. Nach der Anrechnung im Zahlungsjahr können verbleibende Zuzahlungen in den darauffolgenden Jahren bis zum Ende der Nutzungsdauer auf den privaten Nutzungswert für das jeweilige Kraftfahrzeug angerechnet werden.
Bruttolistenpreis | 44.100 EUR |
Vom Arbeitnehmer bezahlte Sonderausstattung | 6.800 EUR |
Bemessungsgrundlage für die 1-%-Regel | 50.900 EUR |
Geldwerter Vorteil aus Privatnutzung (monatlich) | 509 EUR |
Zuzahlung des Arbeitnehmers | 6.800 EUR |
Im Jahr der Anschaffung auf den geldwerten Vorteil anrechenbar (11 Monate x 509 EUR) | 5.599 EUR |
Im Folgejahr auf den geldwerten Vorteil anrechenbar | 1.201 EUR |
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