Sachverhalt
Ein Arbeitnehmer erhält einen Dienstwagen, den er auch privat nutzen darf. Ebenso darf er ihn für Fahrten zwischen seiner Wohnung und der 22 Kilometer entfernten ersten Tätigkeitsstätte nutzen.
Der inländische Brutto-Listenpreis für das Fahrzeug beträgt 32.675 EUR. Der geldwerte Vorteil wird nach der 1-%-Regelung errechnet. Die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sollen pauschal versteuert werden. Der Arbeitnehmer führt ein Arbeitstagebuch (kein Fahrtenbuch), aus dem hervorgeht, dass er im August am 3.8., 5.8., 10.8., 12.8., 15.8. und 31.8., also an 6 Arbeitstagen, jeweils von zu Hause direkt zur ersten Tätigkeitsstätte fährt.
Aufgrund der detaillierten Aufzeichnungen darf die Versteuerung abweichend von der 0,03 %-Methode mit 0,002 % je Entfernungskilometer pro angegebenem Arbeitstag erfolgen, sofern er die Aufzeichnungen jahresbezogen führt.
Wie wird der geldwerte Vorteil pauschal versteuert?
Ergebnis
Listenpreis | 32.675,00 EUR |
Abzurunden auf volle 100 EUR | 32.600,00 EUR |
Davon 1 % | 326,00 EUR |
Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte (0,002 % von 32.600 EUR × 22 Kilometer x 6 Arbeitstage) | + 86,06 EUR |
Geldwerter Vorteil insgesamt | 412,06 EUR |
Pauschal mit 15 % versteuert ([20 km × 0,30 EUR + 2 km x 0,38 EUR] × 6 Arbeitstage ) | 40,56 EUR |
Pauschale Lohnsteuer (15 % von 40,56 EUR) | 6,08 EUR |
Pauschaler Solidaritätszuschlag (5,5 % von 6,08 EUR) | 0,33 EUR |
Pauschale Kirchensteuer, angenommen (5 % von 6,08 EUR) | 0,30 EUR |
Geldwerter Vorteil insgesamt | 412,06 EUR |
Davon pauschal besteuert | - 40,56 EUR |
Nach Lohnsteuertarif zu versteuern | 371,50 EUR |
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