Sachverhalt
Ein Rentner war während seiner aktiven Zeit bei einem Stromversorgungsunternehmen angestellt. Bei Rentenbeginn erzielt er neben der gesetzlichen Rente noch Versorgungsbezüge seines ehemaligen Arbeitgebers. Vereinbarungsgemäß wird er weiterhin von seinem früheren Arbeitgeber mit verbilligtem Strom beliefert.
Neben seinem Haushaltsstrom bezieht er auch Strom für die Elektronachtspeicherheizung. Der geldwerte Vorteil aus dem Stromdeputat beträgt jährlich 2.573,55 EUR.
Hat der ehemalige Arbeitnehmer Anspruch auf den Rabattfreibetrag? Und wie hoch ist der steuer- und beitragspflichtige geldwerte Vorteil?
Ergebnis
Der Rentner kommt als ehemaliger Arbeitnehmer in den Genuss des Rabattfreibetrags. Bei dem gewährten Rabatt für den Strombezug handelt es sich um steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohn, der aus seinem ehemaligen Dienstverhältnis herrührt.
Ermittlung des Sachbezugs | |
Geldwerter Vorteil aus dem Stromdeputat | 2.573,55 EUR |
Abzgl. pauschaler Bewertungsabschlag (4 %) | - 102,94 EUR |
Zwischensumme | 2.470,61 EUR |
Abzgl. Rabattfreibetrag | - 1.080,00 EUR |
Steuer- und sozialversicherungspflichtiger geldwerter Vorteil | 1.390,61 EUR |
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