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Berechnung des Mutterschutzlohnes bzw. des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld | BAG, Urteil v. 31.5.2023, 5 AZR 305/22 | Bei der Berechnung des Mutterschutzlohns nach § 18 Satz 2 MuSchG kann bei tariflichen Jahresarbeitszeitmodellen mit saisonal stark schwankender variabler Vergütung bei der Ermittlung des zu zahlenden durchschnittlichen Arbeitsentgelts auf einen 12-monatigen Referenzzeitraum abzustellen sein. Entsprechendes gilt in derartigen Fällen für den Referenzzeitraum zur Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld nach § 20 Abs. 1 Satz 2 MuSchG. Zugrunde lag der Fall einer Flugbegleiterin. | Mutterschutz: Vergütung und Gewährung sonstiger Leistungen Höhe und Berechnung |
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