Kurzbeschreibung

Der Arbeitgeber hat die Schwerbehindertenvertretung gem. § 178 SGB IX vor jeder Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers umfassend zu unterrichten und anzuhören. Eine ohne Anhörung ausgesprochene Kündigung ist unwirksam. Dieses Muster hilft bei der Formulierung des Anhörungsschreibens im Falle einer vom Arbeitgeber beabsichtigten Kündigung.

Vorbemerkung

§ 178 Abs. 2 Satz 3 SGB IX regelt, dass die Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers ohne vorherige Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung unwirksam ist. Eine unterbliebene Anhörung kann nachträglich nicht geheilt werden, muss aber vom Arbeitnehmer fristgerecht gerichtlich geltend gemacht werden.

Die Anhörungspflicht besteht bei jeder Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers, also z. B. auch bei einer Änderungskündigung oder einer Kündigung in der sechsmonatigen Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG. Beachten Sie, dass das Anhörungsverfahren des Betriebsrats nach § 102 BetrVG gesondert, also neben der Anhörung der Schwerbehindertenvertretung nach § 178 SGB IX durchzuführen ist.

Das Anhörungsverfahren der Schwerbehindertenvertretung ist gesetzlich ohne nähere Vorgaben geregelt. Grundsätzlich ist die örtliche Schwerbehindertenvertretung anzuhören. Im Rahmen der Anhörung hat der Arbeitgeber diese "unverzüglich und umfassend" zu unterrichten. "Unverzüglich" bedeutet ohne schuldhaftes Zögern, d. h. sobald sich der Arbeitgeber zur Kündigung entschlossen hat. "Umfassend" bedeutet, dass die Schwerbehindertenvertretung im selben Umfang zu unterrichten ist, wie der Betriebsrat im Verfahren nach § 102 BetrVG.[1] Die Anhörung bedarf keiner bestimmten Form. Aus Beweisgründen empfiehlt sich aber eine schriftliche Anhörung. Das SGB IX nennt keine Anhörungsfrist, innerhalb der sich die Schwerbehindertenvertretung äußern muss und nach deren Ablauf der Arbeitgeber die Kündigung aussprechen darf. Es muss sich an den Anhörungsfristen nach § 102 Abs. 2 BetrVG (eine Woche, bei außerordentlichen Kündigungen 3 Tage) orientiert werden. Es besteht aber kein Widerspruchsrecht. Wenn der Arbeitgeber nach der Anhörung an der Kündigung festhält, wird empfohlen, dies der Schwerbehindertenvertretung mitzuteilen.

Muster zur Anhörung der Schwerbehindertenvertretung zu einer ordentlichen Kündigung


(Name des Arbeitgebers, Anschrift)


An die

Schwerbehindertenvertretung der ...... GmbH

z. Hd. der Vertrauensperson

– im Hause –

    [Datum]



Anhörung zur beabsichtigten Kündigung nach § 178 SGB IX



Sehr geehrte(r) Frau/Herr ...... (Name Vertrauensperson),


wir bitten Sie hiermit um Stellungnahme zu der beabsichtigten ordentlichen/außerordentlichen Kündigung unseres schwerbehinderten Arbeitnehmers ...... (Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Familienstand, Kinder).

Der/Die Arbeitnehmer(in) ...... (Name) ist seit dem ...... (Datum) zuletzt als ...... (Bezeichnung) bei uns beschäftigt. Er/Sie arbeitet ganztags/in Teilzeit (...... Stunden). Er/Sie ist in der Lohngruppe ...... eingestuft und erhielt zuletzt eine Vergütung in Höhe von ...... Euro brutto. Er/Sie leistet ...... (Anzahl) Personen gesetzlichen Unterhalt.

Die Kündigung ist erforderlich, weil ...... (Hier muss der Sachverhalt zu den Kündigungsgründen im Einzelnen aufgeführt werden.). ....................................... (Hierfür müssen der Schwerbehindertenvertretung sämtliche für und gegen die Kündigung sprechenden Gründe, auf welche die Kündigung gestützt werden soll, mitgeteilt werden. Nicht ausreichend sind pauschale Bezeichnungen des Kündigungsgrundes.).

Wir bitten Sie möglichst schnell, spätestens binnen einer Woche/drei Tagen, um Stellungnahme zu der beabsichtigten ordentlichen/außerordentlichen Kündigung.


Mit freundlichen Grüßen

....................................
Unterschrift Arbeitgeber

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