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Für den Arbeitsschutz zuständige Behörden und Stellen sind insbesondere die Polizeibehörden, die Gewerbeaufsichtsämter, die Gesundheitsämter, die Bergämter, die Gewerbeärzte, die Baubehörden, die Seemannsämter, die Ämter für Arbeitssicherheit und Sicherheitstechnik, die Behörden für vorbeugenden Brandschutz, der TÜV, die für den Immissionsschutz zuständigen Behörden und die für den Umweltschutz zuständigen Behörden. Ferner sind die Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für den Arbeitsschutz zuständig.

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