Ermöglicht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine verbilligte oder kostenlose Mahlzeit innerhalb einer Kantine, ist diese Leistung zwar grundsätzlich steuer- und beitragspflichtig, kann aber mit den amtlichen Sachbezugswerten angesetzt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit im Rahmen der Pauschalbesteuerung, die Kosten für die Steuer auf den Arbeitgeber zu übertragen.[1] Soweit hiernach eine Pauschalbesteuerung möglich ist, besteht auch Beitragsfreiheit zur Sozialversicherung.[2]
s. Essenmarke.
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