Gebühren werden nicht erhoben
1. |
für mündliche, einfache schriftliche oder elektronische Auskünfte, |
2. |
für einfache Auskünfte aus Registern und Dateien, |
3. |
für einfache elektronische Kopien, |
4. |
in Gnadensachen, |
5. |
bei Dienstaufsichtsbeschwerden, |
6. |
für Maßnahmen der Rechts- und Fachaufsicht gegenüber bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, |
7. |
im Rahmen eines bestehenden oder früheren Dienst- oder Amtsverhältnisses, |
8. |
im Rahmen einer bestehenden oder früheren gesetzlichen Dienstpflicht oder einer Tätigkeit, die anstelle der gesetzlichen Dienstpflicht geleistet werden kann, |
9. |
für Entscheidungen im Rahmen der Bewilligung von Geldleistungen sowie für in diesem Zusammenhang erforderliche Abwicklungsmaßnahmen und Durchführungskontrollen, |
10. |
für Entscheidungen über Stundung, Erlass oder Erstattung von Gebühren, |
11. |
für Sachen im Gemeingebrauch, soweit in Gesetzen des Bundes nichts anderes bestimmt ist. |
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