Die nationalen Parlamente tragen aktiv zur guten Arbeitsweise der Union bei, indem sie
b) |
dafür sorgen, dass der Grundsatz der Subsidiarität gemäß den in dem Protokoll über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit vorgesehenen Verfahren beachtet wird; |
d) |
sich an den Verfahren zur Änderung der Verträge nach Artikel 48 dieses Vertrags beteiligen; |
e) |
über Anträge auf Beitritt zur Union nach Artikel 49 dieses Vertrags unterrichtet werden; |
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