Dipl.-Kffr. Carmen Mausbach
Unternehmensgründer, aber auch junge, innovative Unternehmen stehen häufig vor dem Problem, das notwendige Startkapital für eine erfolgreiche Gründung zu beschaffen bzw. ihr weiteres Wachstum mithilfe von Fremdkapital zu finanzieren. Dies liegt insbesondere daran, dass es ihnen häufig an einer entsprechenden Eigenkapitalausstattung fehlt, die aus Sicht eines Kreditinstituts nicht nur eine Finanzierungsfunktion, sondern gleichzeitig auch eine Haftungs- und Garantiefunktion übernimmt. Aber auch die vorhandenen Sicherheiten reichen oftmals nicht aus, um von der Hausbank einen Kredit zu angemessenen Konditionen zu erhalten. Für Existenzgründer und junge, innovative Unternehmen macht es daher Sinn, auf das Angebot öffentlicher Förderprogramme zurückzugreifen und die bereitgestellten zinsgünstigen Darlehen, monetären Zuschüsse, Bürgschaften und Beteiligungen als Start- und Investitionshilfe zu nutzen.
Da es eine Vielzahl öffentlicher Förderprogramme gibt und das Angebot je nach politischer Intention stark schwanken kann, ist Unternehmen zu empfehlen, sich bereits im Vorfeld der Kreditaufnahme über mögliche öffentliche Förderprogramme zu informieren. So wird beispielsweise der Messeauftritt von jungen Unternehmen und Startups im In- und Ausland mit einem Zuschuss unterstützt. Dadurch lässt sich der Bekanntheitsgrad steigern und die Neukundengewinnung beschleunigen, ohne dass der Existenzgründer finanziell überfordert wird. Zudem gibt es neue Programme zur Unterstützung der digitalen Transformation und im Bereich der Wohnwirtschaft.
Keine rückwirkende Unterstützung
Zu beachten ist, dass zurückliegende, also bereits getätigte, Investitionen und Ausgaben von den öffentlichen Förderbanken nicht rückwirkend unterstützt werden. Zudem sollten Unternehmer wissen, dass eine Existenzgründung auch bei Übernahme eines bestehenden Betriebs vorliegt und dass kein Rechtsanspruch auf öffentliche Fördermittel besteht.
Fördergeber bzw. Ansprechpartner für eine Vielzahl öffentlicher Förderprogramme sind
- die Europäische Union,
- der Bund,
- die Länder sowie
- die Kommunen und Kreisverwaltungen.
Aber auch die Bundesagentur für Arbeit und spezielle Fördervereine bieten Existenzgründern und jungen Unternehmen ihre finanzielle Unterstützung an.
Es gibt unterschiedliche Arten von Hilfen, die Unternehmen bei ihrer Gründung, ihrem Wachstum oder zur Überwindung finanzieller Schwierigkeiten unterstützen:
- zinsgünstige Darlehen,
- monetäre Zuschüsse,
- Bürgschaften,
- Beteiligungen,
- Garantien,
- Haftungsfreistellung und
- steuerliche Erleichterungen.
Förderdatenbank hilft bei der Suche
Kleine und mittlere Unternehmen, die sich einen Überblick über die Förderprogramme von Bund, Ländern und der EU verschaffen wollen, können dies im Internet mithilfe der Förderdatenbank des Bundes tun. Unter der Homepage der Förderdatenbank ist eine gezielte Suche nach den passenden Fördermitteln möglich. Der Förderassistent führt Schritt für Schritt zum richtigen Förderprogramm. Durch Auswahl des Fördergebiets, des Förderberechtigten, des Förderbereichs, der Förderart und des Fördergebers kann die Recherche konkretisiert werden.
Einen besonders hohen Stellenwert im Bereich der Unternehmensfinanzierung nehmen die Förderprogramme der KfW Bankengruppe ein. Sie ist die Förderbank des Bundes und aufgrund der von ihr bereitgestellten Produktvielfalt in der Lage, fast jeden wirtschaftlich vertretbaren Verwendungszweck von mittelständischen Unternehmen, Existenzgründern und Freiberuflern in unterschiedlicher finanzieller Größenordnung zu begleiten.
Erste Informationen zu den einzelnen Förderprogrammen bieten die Merkblätter der KfW, die auf der Homepage der KfW zum Download zur Verfügung stehen. Der Antrag wird bei der Hausbank oder bei einem beliebigen Kreditinstitut gestellt. Formulare rund um den Antrag sind ebenfalls auf der Homepage der KfW erhältlich.
Überblick über ausgewählte Förderprogramme der KfW (Stand: 2.12.2020) |
Programm |
Details |
Effektivzins p. a. |
ERP-Kapital für Gründung (58) |
Art: Kredit (Nachrangdarlehen). Wer: Existenzgründer (auch Freiberufler), Unternehmensnachfolger und junge Unternehmen (max. 3 Jahre am Markt). Was: Finanzierung nahezu aller Vorhaben mit bis zu 500.000 EUR. Anmerkungen: keine Sicherheiten notwendig, keine Tilgungsraten in den ersten 7 Jahren, nur Zinszahlungen, Eigenkapitalcharakter, 100-prozentige Haftungsfreistellung der durchleitenden Bank möglich. |
0,40–2,82 % |
ERP-Gründerkredit – StartGeld (67) |
Art: Kredit. Wer: Existenzgründer (auch Freiberufler), Nachfolger, junge Unternehmen (auch im Nebenerwerb), kleine Unternehmen mit maximal 5 Jahren am Markt. Was: Finanzierung bis zu 125.000 EUR, davon bis zu 50.000 EUR für Betriebsmittel. Anmerkungen: kein Eigenkapitalanteil notwendig, 80-prozentige Haftungsfreistellung der durchleitenden Bank möglich. |
1,21–1,92 % |
ERP-Gründerkredit – Universell (73, 74, 75, 76) KFW-Sonderprogramm 2020 |
Art: Kredit. Wer: Junge Unternehmen, die noch keine 5 Jahre am Markt tätig sind. Was: Investitionen und Betriebsmitt... |