Fördermittel-Radar für Unternehmen
EEW – Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz (EEW)
Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz (EEW) ist ein bedeutendes Instrument für Unternehmen, um ihre Energie- und Ressourcenverbräuche im Bereich der Anlage- und Prozesstechnik zu senken.
Nachdem die Antragsstellung zeitweise nicht möglich war, ist zum 15.2.2024 die neue Richtlinie zur Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz (EEW) in Kraft getreten. Diese Maßnahme der Bundesregierung zielt darauf ab, die Effizienz bei der Nutzung von Energie und Ressourcen entscheidend zu verbessern.
Die wichtigsten Neuerungen im Detail:
- Vereinfachte Kostenbestimmung: In den Modulen 1 bis 4 und im Förderwettbewerb wurden die Vorgaben zur Ermittlung der förderfähigen Kosten deutlich vereinfacht. Unternehmen können nun schneller und unkomplizierter die notwendigen Mittel beantragen.
- Basisförderung für KMU in Modul 4: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren von einer neuen Basisförderung. Der Erwerb und Einbau bestimmter Technologien wird nun gefördert, ohne dass ein umfangreiches Einsparkonzept erstellt werden muss. Dies erleichtert KMU den Zugang zu Fördermitteln und fördert die Implementierung effizienter Technologien.
- Dekarbonisierungsbonus in Modul 4: Ein zusätzlicher Bonus wird für Projekte zur Elektrifizierung mit erneuerbarem Strom, Nutzung außerbetrieblicher Abwärme sowie Erzeugung und Nutzung von grünem Wasserstoff gewährt. Diese Maßnahme unterstützt Unternehmen dabei, ihre CO2-Emissionen zu reduzieren und verstärkt den Anreiz für nachhaltige Investitionen.
- Erhöhung der Fördersumme: Die maximalen Fördersummen in den Modulen 2, 3, 4 und im Förderwettbewerb wurden von 15 auf 20 Mio. EUR erhöht. Dies ermöglicht die Umsetzung größerer und ambitionierterer Projekte, die signifikante Fortschritte in der Energie- und Ressourceneffizienz erzielen können.
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Durch das Inkrafttreten des Klimaschutzprogramms 2030 werden Sanierungs- und Neubauprojekte nun durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt. Die BEG fokussiert sich auf Sanierungen zum Effizienzhaus und Einzelmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Beeindruckend ist, dass für Wohnbauvorhaben nun bis zu 150.000 EUR pro Wohneinheit und bis zu 15 Mio. EUR für Nichtwohngebäude beantragt werden können.
Durch den Beschluss beim Wohnungsgipfel wurden die Fördersätze teilweise mehr als verdoppelt, was bedeutet, dass seit diesem Jahr attraktivere Konditionen gelten. Daher sollten Investitionen nun dringend auf ihre Attraktivität hin überprüft werden, da sie von den erhöhten Quoten profitieren können.
Geändert: Forschungszulage
Die Forschungszulage ist ein innovatives Förderprogramm zur steuerlichen Unterstützung von Forschung und Entwicklung in Unternehmen. Es ist wichtig zu beachten, dass Projekte, die nach dem 1.1.2020 gestartet wurden, zeitnah beantragt werden sollten, um eine Chance auf die Förderung inkl. dem Wirtschaftsjahr 2020 zu erhalten.
Das Wachstumschancengesetz vom 27.3.2024 bringt wesentliche Änderungen mit sich, um Deutschland als Investitionsstandort attraktiver zu machen und insbesondere KMU stärker zu unterstützen:
- Die Bemessungsgrenze für förderfähige Ausgaben steigt von 4 auf 10 Mio. EUR, und die maximale Zulage erhöhte sich auf 2,5 Mio. EUR für Großunternehmen und 3,5 Mio. EUR für KMU.
- Die Förderquote wächst für KMU von 25 % auf 35 %, was dem deutschen Mittelstand besonders zu Gute kommt.
- Einzelunternehmer und Mitunternehmer können nun 70 EUR pro Stunde für bis zu 40 Stunden pro Woche für FuE-Projekte geltend machen, was kleinere Unternehmen finanziell entlastet.
- Die Förderung von 70 % des bei Auftragsforschungen entstandenen Entgelts bietet Unternehmen eine signifikante finanzielle Entlastung, wodurch Forschungs- und Entwicklungsprojekte effizienter und kosteneffektiver realisiert werden können.
- Anteilige Anschaffungs- und Herstellungskosten für Anlagen und Geräte, die in Forschungs- und Entwicklungsprojekten eingesetzt werden sind förderfähig, was die finanzielle Belastung von Unternehmen reduziert und die technologische Entwicklung sowie Wettbewerbsfähigkeit fördert.
Diese Änderungen treten ab dem 27. März 2024 in Kraft.
Klimaschutz-Investitionsprämie
Nachdem mit dem Wachstumschancengesetz auch die Klimaschutz-Investitionsprämie eingeführt werden sollte, wurde diese im Vermittlungsverfahren aus dem Gesetzesentwurf gestrichen.
«Digital Jetzt»– Förderung für die Digitalisierung des Mittelstands bis Ende 2023
Das Förderportal für "Digital Jetzt" ist ausgelaufen. Seit Januar 2021 wurden monatliche Losverfahren durchgeführt, um verfügbare Antragskontingente zu vergeben. Es ist noch ungewiss, ob künftige Folgeprogramme die gleichen Antragsverfahren und Rahmenbedingungen wie das „Digital Jetzt“-Programm beibehalten werden. Dies bedeutet das Wegfallen eines der größten bundesweiten Förderprogramme für die Digitalisierung.
ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit
Der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit ähnelt dem ERP-Mezzanine-Kredit, besteht jedoch ausschließlich aus Fremdkapital. Mit Kreditbeträgen zwischen 25.000 und 25 Mio. EUR unterstützt er Investitionen und Betriebsmittel im Bereich Innovation und Digitalisierung. Eine Marktneuheit ist nicht erforderlich, Neu- oder Weiterentwicklungen im Unternehmen genügen. Die Darlehens- und Auszahlungsbeträge können bis zu 25 Mio. Euro pro Innovations- und Digitalisierungsvorhaben und bis zu 7,5 Mio. EUR pro Finanzierungsbedarf für innovative Unternehmen betragen und decken bis zu 100 % der förderfähigen Investitions- und Betriebsmittelkosten ab. Zu den geförderten Digitalisierungsmaßnahmen zählen die Optimierung der Infrastruktur für digitale Innovationen, die Integration digitaler Technologien in betriebliche Prozesse, die Förderung datengestützter Entscheidungsprozesse sowie Projekte im Bereich Industrie 4.0.
ERP-Mezzanine
ERP-Mezzanine für Innovation bietet Unternehmen Finanzierungsmöglichkeiten, die eine attraktive Alternative zu herkömmlichen Bankkrediten darstellen und auf die Stärkung des Eigenkapitals ausgerichtet sind. Mit einem subventionierten Jahreszins können Unternehmen bis zu 5 Mio. EUR für die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen erhalten. Die Finanzierung unterstützt speziell die Innovationsaktivitäten von KMU und deckt die Kosten für Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie bestimmte Betriebsmittel ab. Das Paket besteht aus Fremd- und Nachrangkapital, wobei der Anteil des Nachrangdarlehens vom Gruppenumsatz abhängig ist. Antragsteller müssen innovative Projekte durchführen oder wesentlich dazu beitragen, der Umsatz des Unternehmens darf 500 Mio. EUR nicht übersteigen und es müssen mindestens zwei Jahresabschlüsse vorliegen. Diese Finanzierung bietet eine flexible Lösung für Unternehmen, die ihre Innovationsprojekte vorantreiben wollen, ohne auf herkömmliche Kreditinstrumente zurückgreifen zu müssen.
NEU: BW Invest-Innovationsförderung
Kürzlich wurde ein neuer missionsorientierter Förderaufruf zu den Themen Klimaschutz und Digitalisierung im bereits seit längerem etablierten Programm BW Invest gestartet. Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben, die auf neue Produkte, Dienstleistungen, Geschäftsmodelle und -prozesse sowie Service-Plattformen abzielen. Ziel ist es, die Produktivität, Wettbewerbsfähigkeit und Innovationsktaft der Unternehmen zu steigern. Sowohl Einzelunternehmen als auch Verbundprojekte mit anderen Firmen oder Forschungseinrichtungen können von der Förderung profitieren.
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben, sind förderberechtigt. Bei Verbundvorhaben können auch Hochschulen und Forschungseinrichtungen einbezogen werden. Die Fördermittel umfassen Zuschüsse von bis zu 650.000 EUR für Einzelvorhaben und bis zu 1,3 Mio. EUR für Verbundprojekte. Die Fördersätze richten sich der Unternehmensgröße und den entsprechenden beihilferechtlichen Vorgaben und können bis zu 45 % betragen. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus hat das Programm Invest BW bereits 2021 ins Leben gerufen. Das Programm gilt als größtes branchenoffenes Investitions- und Innovationsförderprogramm in Baden-Württemberg.
NEU: Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)
Die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) richtet sich an Unternehmen, die Anlagen für industrielle Prozesse planen oder betreiben, sowie an Kosortien mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Die Förderung umfasst Investitions- und Innovationsvorhaben, wobei die Fördersätze je nach Modul variieren. Es sind Förderungen von bis zu 60% möglich, beginnend bei einer Projektgröße von 500.000 EUR für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und 1 Mio. EUR für Großunternehmen (GU). Bei Projekten mit einem Volumen von mindestens 15 Mio. EUR ist eine Kofinanzierung der Bundesländer von 30 % vorgesehen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Industrievorhaben dabei grundsätzlich durch 2 Module:
- Modul 1 konzentriert sich auf die Dekarbonisierung der Industrie, einschließlich anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung,
- während Modul 2 die Anwendung und Umsetzung von Technologien zur CO2-Abscheidung und -Nutzung (Carbon Capture and Utilization, CCU) sowie zur CO2- Abscheidung und -Speicherung (Carbon Capture and Storage, CCS) fördert, ebenfalls unter Einbeziehung anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung.
Disclaimer
Die Informationen, die auf unserem Fördermittelradar veröffentlicht werden, sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nach bestem Wissen und Gewissen aktuell zusammengestellt. Es besteht die Möglichkeit, dass sich Förderprogramme, Richtlinien oder andere relevante Informationen jederzeit ändern können. Trotz unserer Bemühungen, stets aktuelle Daten bereitzustellen, können Verzögerungen bei der Aktualisierung auftreten, wodurch die bereitgestellten Informationen möglicherweise nicht mehr dem aktuellen Stand entsprechen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es uns nicht möglich ist, eine Echtzeit-Aktualisierung sämtlicher Änderungen im Fördermittelbereich zu gewährleisten.
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