Mit den folgenden Punkten können Sie die Honorarabrechnung Ihres Steuerberaters richtig prüfen:
1. Keine Unterschreitung der Mindestgebühr
Der Steuerberater hat regelmäßig einen Rahmen, in dem er seine Gebühr festlegen kann (= Rahmengebühren). Er darf die vorgegebene Mindestgebühr nicht unterschreiten, ohne gegen das Berufsrecht der steuerberatenden Berufe zu verstoßen.
Die Rahmengebühren können Sie der Gebührentabelle entnehmen.
2. Keine Überschreitung eines angemessenen Rahmens
Die Höhe der Gebühren darf einen angemessenen Rahmen nicht übersteigen. Bei der Entscheidung, was angemessen ist, sind zu berücksichtigen:
- der Zeitaufwand,
- die Art der Aufgabe
- der Wert des Objekts und
- das Haftungsrisiko
Wichtig: Steuerberater muss Aufwand dokumentieren
Die Mittelgebühr ist nicht automatisch als die angemessene Gebühr anzusehen, sondern muss im Einzelfall geprüft werden. Der Steuerberater muss seinen Aufwand dokumentieren und nachweisen können. Aus den Aufzeichnungen über den Zeitaufwand muss auch erkennbar sein, wie viel Zeit der Steuerberater für welche Leistungen gebraucht hat.
3. Richtige Berechnung der Mittelgebühr
Praxis-Beispiel: Mittelsgebühr einer Einkommensteuererklärung
Ein Unternehmer hat einen Gewinn von 29.000 EUR. Sein Ehegatte hat Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit i. H. v. 14.000 EUR. Der Gegenstandswert beträgt somit 43.000 EUR (= Summe der positiven Einkünfte ohne Verluste).
Ein Blick in die Gebührentabelle ergibt:
Art der Tätigkeit | Gegenstandswert/ Gebührenart | Gebührensatz/-höhe | |
Rahmen EUR | Mittel EUR | ||
Einkommensteuer (ohne Ermittlung der Einkünfte) | positive Einkünfte, mind. 8.000 EUR | 1–6/10 | 3,5/10 |
Lösung:
Für eine Einkommensteuererklärung ohne Ermittlung der Einkünfte kann der Steuerberater laut der Gebührentabelle 1/10 bis 6/10 einer vollen Vergütung (10/10) verlangen. Die Mittelgebühr beträgt somit laut Tabelle A:
1/10 + 6/10 = 7/10 : 2 = 3,5/10
1.023 EUR : 10 × 3,5 = 358,05 EUR
Praxis-Hinweis: Die Gebührentabelle im Blick behalten
So wie im vorangehenden Praxis-Beispiel können Sie die Mittelsgebühr für jede Tätigkeit des Steuerberaters berechnen. Welche Tätigkeiten des Steuerberaters unter die StBVV fallen und welche Gebührensätze diesen zugrunde liegen, können Sie der umfangreichen Gebührentabelle entnehmen.
Praxis-Tipp: Klarheit schaffen und im Vorfeld verhandeln
Besprechen Sie mit Ihrem Steuerberater genau, welche Tätigkeiten von ihm übernommen werden sollen und welche nicht. Das schafft nicht nur Klarheit und eine gute Geschäftsbasis, sondern hilft Ihnen auch bei der Kostenkalkulation, da Sie die Tätigkeiten den einzelnen Vergütungstatbeständen besser zuordnen können. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater auch über den anzuwendenden Satz, soweit die StBVV einen Gebührenrahmen vorgibt, sowie über den Stundensatz bei einer etwaigen Zeitgebühr. Üblich sind 30 bis 70 EUR je angefangene halbe Stunde. Daran können Sie sich orientieren.
Praxis-Hinweis: Kostenpauschale für Porto und Telefon
Wundern Sie sich nicht über Kostenpauschalen für Porto und Telefon. Steuerberater dürfen solche abrechnen, d.h. 20 %, höchstens aber 20 EUR pro Angelegenheit.