Nach § 3 Abs. 3 BBiG ist die Anwendung bestimmter Vorschriften des BBiG im Bereich der handwerklichen Ausbildung ausgeschlossen. Von diesem Ausschluss werden auch die Vorschriften der §§ 27–33 BBiG erfasst. Die HwO enthält weitgehend textgleiche Parallelregelungen, die sich im vergleichenden Überblick wie folgt darstellen:
Regelungsmaterie | BBiG | HwO |
---|---|---|
Eignung der Ausbildungsstätte | § 27 | § 21 |
Eignung von Ausbildenden und Ausbildern oder Ausbilderinnen | § 28 | § 22 |
Persönliche Eignung | § 29 | § 22a |
Fachliche Eignung | § 30 | § 22b |
Europaklausel (BBiG) Anerkennung der Berufsqualifikation (HwO) |
§ 31 | § 22c |
Sonstige ausländische Vorqualifikation | § 31a | – |
Überwachung der Eignung (BBiG) Eignungsfeststellung (HwO) |
§ 32 | § 23 |
Untersagung des Einstellens und Ausbildens | § 33 | § 24 |
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