![Personalmagazin Ausgabe 1/2011 | Personalmagazin Personalmagazin Ausgabe 1/2011 | Personalmagazin](https://www.haufe.de/image/pm-01-2011-242782-2.jpg?width=300&digest=DxdKuzjRXKxNo21yri5sT67S_Y8PsA4xfz-PQJENBuw%3D)
Die Erweiterung des Bundesdatenschutzgesetzes hat es in sich: Sie schränkt Handlungsspielräume von Personalern drastisch ein.
- Datenschutz: Die neuen Gebote des Beschäftigtendatenschutzgesetzes.
- In der Regel ist ein Datenschutzbeauftragter gesetzliche Pflicht. Wer ihn einsetzt, muss einiges beachten – auch den neuen Beschäftigtendatenschutz.
- Bei der praktischen Umsetzung der neuen Pflichten zum Datenschutz kann eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat helfen.