Personalmagazin Ausgabe 1/2011 | Personalmagazin

Die Erweiterung des Bundesdatenschutzgesetzes hat es in sich: Sie schränkt Handlungsspielräume von Personalern drastisch ein.

  • Datenschutz: Die neuen Gebote des Beschäftigtendatenschutzgesetzes.
  • In der Regel ist ein Datenschutzbeauftragter gesetzliche Pflicht. Wer ihn einsetzt, muss einiges beachten – auch den neuen Beschäftigtendatenschutz.
  • Bei der praktischen Umsetzung der neuen Pflichten zum Datenschutz kann eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat helfen.



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Aktuelle Ausgabe 8/2024
Personalmagazin 8/2024
kostenpflichtig Personalmagazin   05.07.2024

Vor dem wachsenden Rechtspopulismus in Deutschland können auch Unternehmen nicht mehr die Augen verschließen. ...

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