- Wie Sie sprachliche und kulturelle Fallen in der internationalen HR-Kommunikation umgehen.
- Die reine Übersetzung reicht nicht aus. Personaler müssen ihre Texte kulturell adaptieren.
- Unternehmenswaffe Englisch: Mitarbeiter für einen firmenweiten Sprachwechsel fit machen
„Kein Risiko bei der Aufklärung“: Wann eine arbeitsrechtliche Pflicht zum Übersetzen besteht, erläutert Fachanwalt Oliver Simon.
Außerdem verrät BMW-Arbeitsdirektorin Milagros Caiña-Andree im Interview einige Details ihrer aktuellen Personalstrategie. Und: Durch das neue Reisekostenrecht entsteht Spielraum in der arbeitsrechtlichen Umsetzung.