Rz. 2

Die geringe Zahl an Aktiengesellschaften, die sich in den letzten zehn Jahren um fast 20 % verringert hat (aktuell dürfte sich die Zahl in einer Größenordnung von 14.000 bis 15.000 bewegen gegenüber deutlich mehr als 1,3 Mio. GmbHs),[1] steht im Gegensatz zur wirtschaftlichen Bedeutung der Rechtsform. Etwa ein Drittel des Umsatzes der deutschen Industrie wird durch Unternehmen in der Rechtsform der AG erwirtschaftet. Große Unternehmen sind regelmäßig als Aktiengesellschaft organisiert. Die am 10.8.1994 in Kraft getretenen Regeln für die sog. "kleine" Aktiengesellschaft (siehe Rdn 9)[2] und insbesondere die zeitgleich erfolgte mitbestimmungsrechtliche Gleichstellung der AG mit der GmbH (siehe dazu Rdn 7) haben die AG auch für mittlere und kleine Unternehmen interessant gemacht. Seit Beginn der 1990er Jahre ist die Zahl der Aktiengesellschaften stark angestiegen.[3]

[1] Kornblum, GmbHR 2020, 677.
[2] Gesetz für kleine Aktiengesellschaft und zur Deregulierung des Aktienrechts, BGBl I 1994, 1961.
[3] Vgl. die Zahlenangaben bei Hansen, AG-Report 1999, S. 67 und AG-Report 2001, S. 67 und 315: Danach ist die Zahl der Aktiengesellschaften von 2147 Ende 1980 über 3780 Ende 1995 auf 5468 Ende 1998 angestiegen. Ende 2000 gab es bereits über 10.000 Aktiengesellschaften.

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