Herr/Frau _________________________
– Auftraggeber/in –
erteilt an
Rechtsanwalt Claas Lever, Protzgasse 12, 12345 Schlauhausen, Tel. 123456789, Fax. 123456788, E-Mail: info@c-lever.de (zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer München, Tal 33, 80331 München)
Vermögenshaftpflichtversicherung bei: Prüf & Zahl AG, Holzweg 2, 98765 Zasterhausen
folgenden Auftrag
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Der Auftrag umfasst:
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nur Beratung |
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außergerichtliche Vertretung |
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gerichtliche Vertretung einschließlich Mahnverfahren
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nur falls außergerichtliche Vertretung erfolglos ist |
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nach ausdrücklicher Anweisung |
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unbedingt |
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Durchführung der Berufung/ Revision und anderer Rechtsmittel |
Rechtsschutzversicherung
bei der _________________________
Die Deckungszusage □ liegt bereits vor/□ soll vom Rechtsanwalt eingeholt werden.
Hinweis: Die Einholung der Deckungszusage kann ein vergütungspflichtiges Mandat darstellen. Die Vergütung bestimmt sich nach dem Gegenstandswert der später anfallenden Kosten.
Ich entbinde den Rechtsanwalt gegenüber der Rechtsschutzversicherung hinsichtlich aller für die Bearbeitung notwendiger Fakten von der Schweigepflicht.
Haftung und Haftungsbeschränkung:
Die Haftung des Rechtsanwaltes auf Ersatz eines durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Schadens wird hiermit auf 1.000.000,00 EUR beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden und ebenfalls nicht für schuldhaft verursachte Schäden wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person.
Abtretung/Aufrechnung:
Der Auftraggeber tritt seine Ansprüche auf Kostenerstattung gegen die Gegenseite, die Staatskasse, den Rechtsschutzversicherer oder Dritte in Höhe der Forderung des Rechtsanwaltes als Sicherheit an diesen mit der Ermächtigung ab, die Abtretung dem Verpflichteten anzuzeigen und die Forderung einzuziehen, soweit der Auftraggeber mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt ist.
Der Rechtsanwalt ist berechtigt, eingehende Beträge und sonstige dem Mandanten zustehende Forderungen mit offenen Forderungen zu verrechnen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Salvatorische Klausel:
Sollte eine oder mehrere dieser Regelungen lückenhaft oder unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarung dadurch nicht berührt.
Erklärung zur Gebührenberechnung
Der/Die Auftraggeber/in erklärt:
"Vor Erteilung des Auftrages ist mir ein Exemplar der allgemeinen Mandatsbedingungen ausgehändigt und erklärt worden, dass die Höhe der Anwaltsgebühren nach dem Gegenstandswerten der übertragenen Angelegenheiten berechnet wird, soweit es sich dabei nicht um sozialrechtliche oder strafrechtliche Fälle oder solche aus dem Recht der Ordnungswidrigkeiten...