Rz. 222
Inhalt einer Vergütungsvereinbarung
Notwendige Inhalte
1. | Abfassen in Textform und Hervorhebung aus anderen Regelungen zum Mandat |
2. | Bezeichnung als Vergütungsvereinbarung |
3. | Bezeichnung der Parteien und der Kostenschuldner |
4. | Belehrung über Berechnung der Vergütung nach dem Gegenstandswert oder Benennung des Zeithonorars |
5. | Hinweis auf die Beschränkung der Kostenerstattung durch Gegenseite, Prozesskostenhilfe und Rechtsschutzversicherung auf die RVG-Gebühren |
Empfohlene Inhalte
1. | konkrete Beschreibung des Falles, auf den sich die Vergütungsvereinbarung bezieht |
2. | Regelungen zur Auslagenerstattung (Porti, Fahrtkosten, Auskünfte, sonstige Kosten) |
3. | Möglichkeit der Vorschussforderung |
4. | Regelungen zur Anrechnung der Geschäftsgebühren auf die Verfahrensgebühren |
bei Erfolgshonorar
1. | Voraussichtliche gesetzliche Vergütung nach RVG (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 RVG) oder bei vorgerichtlicher Tätigkeit die Vergütung zu der der Rechtsanwalt bereit wäre, die Vertretung zu übernehmen |
2. | Vergütung im Unterliegensfalle und deren Fälligkeit |
3. | voraussichtliche Vergütung im Obsiegensfalle (Erhöhung der RVG-Gebühren, Anteil am Erlös quota litis) und Fälligkeit |
4. | Definition der Voraussetzungen des Obliegens und Unterliegens, Fälligkeitszeitpunkt des Zuschlages |
5. | Berechnung der Vergütung bei teilweisem Obsiegen |
6. | grobe Einschätzung der Erfolgsaussichten |
7. | Hinweis, dass Gerichtskosten und Verfahrens- bzw. Verwaltungskosten vom Rechtsanwalt nicht übernommen werden |
8. | Hinweis auf die dem Gegner ggf. zu erstattenden vollen RVG-Gebühren |
9. | Hinweis darauf, dass bei Unwirksamkeit der Honorarvereinbarung das gesetzliche Honorar nach RVG geschuldet ist |
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