Rz. 222

 

Inhalt einer Vergütungsvereinbarung

Notwendige Inhalte

1. Abfassen in Textform und Hervorhebung aus anderen Regelungen zum Mandat
2. Bezeichnung als Vergütungsvereinbarung
3. Bezeichnung der Parteien und der Kostenschuldner
4. Belehrung über Berechnung der Vergütung nach dem Gegenstandswert oder Benennung des Zeithonorars
5. Hinweis auf die Beschränkung der Kostenerstattung durch Gegenseite, Prozesskostenhilfe und Rechtsschutzversicherung auf die RVG-Gebühren

Empfohlene Inhalte

1. konkrete Beschreibung des Falles, auf den sich die Vergütungsvereinbarung bezieht
2. Regelungen zur Auslagenerstattung (Porti, Fahrtkosten, Auskünfte, sonstige Kosten)
3. Möglichkeit der Vorschussforderung
4. Regelungen zur Anrechnung der Geschäftsgebühren auf die Verfahrensgebühren

bei Erfolgshonorar

1. Voraussichtliche gesetzliche Vergütung nach RVG (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 RVG) oder bei vorgerichtlicher Tätigkeit die Vergütung zu der der Rechtsanwalt bereit wäre, die Vertretung zu übernehmen
2. Vergütung im Unterliegensfalle und deren Fälligkeit
3. voraussichtliche Vergütung im Obsiegensfalle (Erhöhung der RVG-Gebühren, Anteil am Erlös quota litis) und Fälligkeit
4. Definition der Voraussetzungen des Obliegens und Unterliegens, Fälligkeitszeitpunkt des Zuschlages
5. Berechnung der Vergütung bei teilweisem Obsiegen
6. grobe Einschätzung der Erfolgsaussichten
7. Hinweis, dass Gerichtskosten und Verfahrens- bzw. Verwaltungskosten vom Rechtsanwalt nicht übernommen werden
8. Hinweis auf die dem Gegner ggf. zu erstattenden vollen RVG-Gebühren
9. Hinweis darauf, dass bei Unwirksamkeit der Honorarvereinbarung das gesetzliche Honorar nach RVG geschuldet ist

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