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Unter Umständen ist es geboten, die Verfügung von Todes wegen mit geeigneten anderen Maßnahmen zu begleiten. Hier ist beispielsweise an eine lebzeitige Vermögensübertragung zu denken, um die persönlichen Steuerfreibeträge nach Ablauf von 10 Jahren erneut ausschöpfen zu können (sog. Dekadentransfer). Zudem wirken sich derartige Maßnahmen auch friedensstiftend auf die Kinder aus, da diese bereits zu Lebzeiten wissen, welche Vermögensbestandteile ihnen zugewiesen werden. Durch die Möglichkeit der getrennten Substanz- und Nutzungszuweisung lassen sich für alle Beteiligten interessante Möglichkeiten gestalten. Gerade bei der Nachfolgeplanung für einen Geschiedenen sollte allerdings unbedingt daran gedacht werden, entsprechende Sicherungen einzubauen, um zu verhindern, dass der Ex-Ehegatte mittelbar über die Kinder auf das Vermögen zugreifen kann. So kann bspw. im Rahmen einer Immobilienübertragung mit Rückfallklauseln für den Fall des Vorversterbens des Erwerbers oder Weitergabe des Objekts zu Lebzeiten des Übergebers gearbeitet werden.

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