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Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________,
Die Erstberatung ist eine pauschale, überschlägige Einstiegsberatung. Sie ist grundsätzlich kostenpflichtig, unabhängig davon, ob die Beratung mündlich, telefonisch, in einem Videocall oder in Textform erfolgt. Eine schriftliche Zusammenfassung erfolgt generell nicht. Die Dauer einer Erstberatung ist auf maximal eine Stunde und auf einen Lebenssachverhalt begrenzt.
Für Verbraucher berechnen wir unabhängig vom Gegenstandswert und vom Aufwand einen Betrag von 226,10 EUR (= 190,00 EUR zzgl. USt) pro Erstberatung, sofern keine andere Vergütungsvereinbarung getroffen wird. Dieses Honorar wird vollständig/zur Hälfte/nicht angerechnet, sofern sich eine weitere Tätigkeit in derselben Angelegenheit anschließt.
Soweit Ihnen eine Deckungszusage für eine Erstberatung Ihrer Rechtsschutzversicherung vorliegt, übernimmt diese die Kosten, eventuell unter Berücksichtigung einer vertraglichen Selbstbeteiligung.
Die Ausarbeitung von Verträgen oder sonstigen Erklärungen und Dokumenten fallen nicht unter die Erstberatung und wären deshalb gesondert zu vergüten. Auch eine umfassende Vertragsprüfung ist regelmäßig nicht innerhalb einer Erstberatung möglich und unterliegt deshalb einer gesonderten Vergütung. Unsere Leistungen gehen dann über eine Erstberatung hinaus, wenn das Mandat ein Tätigwerden nach außen hin erfordert. In diesen Fällen fällt – sofern nichts anderes vereinbart wurde (z.B. ein Zeit- oder Pauschalhonorar) – eine Geschäftsgebühr an, die sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert der Angelegenheit richtet.