Rz. 95

Diese ganze Strategie der Versicherungswirtschaft, so schnell wie möglich Einfluss auf das Regulierungsverhalten des Geschädigten zu erhalten, hat ihre Ursache weniger darin, dass der Anwalt zusätzliche Honorarkosten verursacht, sondern vielmehr darin, dass er allein um die Rechte des Geschädigten weiß und alles daransetzen wird, dass der Geschädigte das erhält, was ihm nach dem Gesetz und der Rechtsprechung zusteht.

 

Rz. 96

Es kostet die Versicherer viel Geld, die berechtigten Schadensersatzansprüche des Geschädigten auszugleichen. Sie versuchen daher, diese Beträge – auf dem Rücken der Geschädigten! – einzusparen, indem sie alles daransetzen, ihm die objektiven Informationsquellen – vor allem die anwaltliche Beratung und die Schadensschätzung durch freie Sachverständige – vorzuenthalten.

 

Rz. 97

Um diesen Aktivitäten der Versicherer entgegenzuwirken, ist es also ganz besonders wichtig, dass der Geschädigte sofort nach dem Unfall, also möglichst vor dem ersten Zugriff der Versicherer, beim Anwalt vor dem Schreibtisch sitzt, zumindest aber von ihm bereits umfassend – z.B. telefonisch – beraten worden ist.

 

Rz. 98

 

Tipp

Es ist wichtiger denn je, dass der Mandant bei seinem Anwalt so schnell wie möglich einen ersten Besprechungstermin bekommt. Die Devise muss lauten: Ein Unfallgeschädigter muss unmittelbar nach dem Unfall in das Wartezimmer seines Anwaltes gelangen können, ohne Anmeldung, ohne Terminvergabe. "Geht nicht" gibt es nicht! Wer diesen Wettlauf nicht gewinnt, hat das Mandat verloren!

 

Rz. 99

Deshalb muss dem Mandanten stets schon beim ersten Telefonat angeboten werden, sofort und direkt zum Anwalt zu kommen. Jede sonst übliche längerfristige Terminvergabe kann unweigerlich zum "Verlust" dieses Mandates führen. Manchmal ist schon eine halbe Stunde Wartezeit zu viel und gibt der Versicherungsseite Gelegenheit, den Mandanten "abzufangen".

 

Rz. 100

Einige Kollegen müssen also dringend umdenken und wirkliches "Schadensmanagement der Anwaltschaft" anbieten. Die anwaltliche Leistung ist als reine Dienstleistung zu verstehen! Die früher übliche, teilweise langfristige Terminvergabepraxis der Anwälte ist also im Bereich des Unfallschadensrechts heutzutage wirtschaftlich absolut indiskutabel!

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