Rz. 101
Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV hat ebenfalls bereits reagiert und eine Anwaltssuche eingerichtet, über die ihre Mitglieder gefunden werden. Jeder Anwalt, der von dort vermittelt wird und so ein neues Mandat erhält, sollte also dem Mandanten einen absoluten und ultimativen Service bieten. Nur wenn wir Anwälte besser und schneller sind als die Assekuranz, werden wir unsere schadensrechtlichen Mandate langfristig erhalten können. Im Internet findet sich jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht unter www.verkehrsrecht.de und dort unter "Direkt zum Anwalt in Ihrer Nähe".
Rz. 102
Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht hat ferner als Antwort auf die Strategie der Versicherer so genannte Grundsätze für die organisatorische Optimierung der anwaltlichen Unfallregulierung aufgestellt. Diese lauten:
1. |
Ein erster – möglichst zeitnaher – Besprechungstermin ist dem Geschädigten unverzüglich anzubieten. |
2. |
Bei Bedarf soll ein freier Sachverständiger eingeschaltet werden. |
3. |
Die Schadensersatzansprüche sollten umgehend, nach Möglichkeit an dem auf die Besprechung folgenden Tage, geltend gemacht werden. |
4. |
Standardinhalt des ersten Aufforderungsschreibens ist (vgl. Rdn 245 ff.):
▪ |
Sachverhaltsdarstellung |
▪ |
Angabe über Vorsteuerabzugsberechtigung |
▪ |
Angabe über das Bestehen einer Vollkaskoversicherung |
▪ |
Angabe der Kontoverbindung des Mandanten und – soweit bekannt – der Zessionare |
▪ |
Hinweis auf eine etwaige polizeiliche Unfallaufnahme |
▪ |
Beifügung einer Vollmacht. |
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5. |
Die Auszahlung der Schadensersatzleistung soll grundsätzlich direkt an den Geschädigten bzw. die Zessionare unter Benachrichtigung des Anwalts verlangt werden (vgl. Rdn 235 ff.). |
6. |
Sofern die Kfz-Werkstatt bekannt ist, wird sie umgehend über die Bearbeitung des Schadenfalles durch das Anwaltsbüro informiert unter Angabe des sachbearbeitenden Kollegen, verbunden mit dem Angebot, für Rückfragen zur Verfügung zu stehen. |
Rz. 103
Außerdem hat die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht in Zusammenarbeit mit der Firma e-consult in Saarbrücken auf der Basis des sog. Hillmann-Konzepts das Internetportal www.schadenfix.de konzipiert.
Rz. 104
Schadenfix.de ist aber – entgegen der insoweit verfehlten Ansicht einiger Kollegen – nicht ohne Weiteres der Garant für die Vermehrung von Mandaten. Es ist bloß ein Werkzeug, das denjenigen Anwälten an die Hand gegeben wird, die es gebucht haben, um es zu benutzen.
Rz. 105
1. |
Wie führt schadenfix.de den Geschädigten zu dem Anwalt, der den Schaden für ihn regulieren soll? Bei der Eingabe von allen üblichen Schlüsselworten über die Google-Suchmaschine oder über diverse Homepages führt der Weg zu schadenfix.de. Der Unfallgeschädigte sucht sich dann nach eigenen Entscheidungskriterien seinen Anwalt selbst aus. Hierauf kann von niemandem Einfluss genommen werden. |
2. |
Wie kann aber der Schaden konkret und effizient in die eigene Kanzlei gesteuert werden? Dazu bedarf es zunächst einmal der persönlichen Kontaktaufnahme seitens des interessierten Anwaltes mit einer Werkstatt, einem Mietwagenunternehmen oder Sachverständigenbüro. Dabei gilt es, das Interesse für die dahinterstehende wirtschaftliche Idee zu wecken. Sie ergibt sich aus einer PowerPoint-Präsentation, die schadenfix.de und die ARGE Verkehrsrecht im Internet bereitgestellt hat. Sie kann auch einfach ausgedruckt und in dieser Form an die Teilnehmer einer etwaigen Vortragsveranstaltung verteilt werden. |
3. |
Vor Ort sollte sich der Anwalt sodann die Mühe machen, sich mit jedem der Teilnehmer des Vortrages an dessen PC zu setzen und ihm den schadenfix.de-Button auf dessen Bildschirm zu setzen (praktische Anleitung dazu: Hillmann, zfs 2010, 61). Bei dem Nutzer, der über einen Volleintrag verfügt, führt ein solcher Button dann direkt in die Kanzlei des Vertrags-/Hausanwaltes dieser Werkstatt. |
4. |
Sodann ist es erforderlich, dem Werkstattmeister bzw. sonstigen Mitarbeiter das Ausfüllen des Schadenmeldebogens zu erklären. Bei der Gelegenheit müsste auch durchgesprochen werden, welche der Fragen rot und mit dem Sternchen "Pflichtangaben" bezeichnet werden sollten. Dabei gilt: Je weniger Pflichtangaben, umso weniger hat das dortige Personal mit dem Ausfüllen des Formulars zu tun. Ohne die wichtigsten und notwendigsten Angaben kann aber der Anwalt nicht arbeiten. Also muss ein beidseitig akzeptabler Mittelweg gefunden werden. |
5. |
Es ist dann anschließend die Aufgabe des Anwaltes, Kontakt mit dem so gewonnenen neuen Mandanten aufzunehmen, alle zur Schadenregulierung erforderlichen Daten und Angaben zu erfragen, ihn rechtlich umfassend zu beraten und ihn zum dann erst erfolgenden Abschluss des Mandatsvertrags zu bewegen. Ihm ist dann ein Vollmachtsformular zuzusenden, das unterschrieben zurückgesandt wird. Um all das braucht sich der Werkstattmeister/-mitarbeiter dann nicht mehr zu kümmern. Er kann sich ausschließlich seiner Kernaufgabe zuwenden. |
6. |
Fazit: Nur derjenige Anwalt, der sich auf den Weg zu den Werkstätten, ebenso auch Mietwagenunternehmen, Sachverständigen usw. macht u... |