Rz. 185

Besondere Sorgfalt erfordert die Erstellung der Unfallschilderung. Damit diese so exakt wie möglich dargestellt wird und keine Details übersehen werden, sollte dem Mandanten erst einmal Gelegenheit gegeben werden, seine Unfalldarstellung ungestört zu erzählen. Auch sollte er eine Skizze anfertigen, die oft größere Klarheit bringt als die verbale Unfallschilderung. Dann erst sollten Nachfragen gestellt und Hintergründe aufgeklärt werden.

 

Rz. 186

Erst wenn dem Anwalt die Unfallsituation so klar geworden ist, als wäre er selbst dabei gewesen, kann die für die Schadensregulierung zugrunde zu legende Unfallschilderung schriftlich fixiert werden.

 

Rz. 187

 

Tipp

Es empfiehlt sich, immer eine Unfallskizze anzufertigen.

Die Fahrzeuge können z.B. wie folgt bezeichnet werden:

A = Mandant
B = Gegner
C, D, E usw. = Drittbeteiligte
Z1, Z2, Z3 usw. = Zeugen
F = Fahrer
BF = Beifahrer.

In den Fahrzeugsymbolen sollte die Anzahl der Insassen mit einer entsprechenden Zahl an Punkten gekennzeichnet werden, um das Beweiskraftverhältnis von vornherein deutlich zu machen.

 

Rz. 188

Dann darf unter keinen Umständen, die vollständige Aufzählung aller zur Verfügung stehenden Zeugen fehlen.

 

Rz. 189

Die Skizze für den Eingangsfall sähe also wie folgt aus:

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?