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Muster 1.5: Begutachtung für Fahreignung infolge Entzugs der Fahrerlaubnis wg. Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinwirkung

 

Muster 1.5: Begutachtung für Fahreignung infolge Entzugs der Fahrerlaubnis wg. Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinwirkung

Aufgrund der Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinwirkung ist der Entzug der Fahrerlaubnis nicht abzuwenden. Bei Teilnahme am Straßenverkehr wird demjenigen, der ein Fahrzeug führt unter einer Alkoholeinwirkung ab 1,1 Promille, regelmäßig die Fahrerlaubnis entzogen. Zum Gang des Ermittlungs- und Strafverfahrens wird auf das Ihnen ausgehändigte Informationsblatt verwiesen.

Soweit die Blutalkoholkonzentration mehr als 1,59 Promille beträgt, also ab 1,6 Promille, verlangt die Fahrerlaubnisbehörde vor der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis regelmäßig die Beibringung eines positiven Gutachtens einer Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF – früher MPU).

Wie bereits in der mündlichen Erörterung der Problematik dargelegt, ist es empfehlenswert, die sog. Leberwerte durch Ihren Arzt in Abständen – etwa monatlich – feststellen und dokumentieren zu lassen. Bekanntlich ist der sicherste Weg zum Erfolg Alkoholabstinenz.

Bei der Besprechung der Angelegenheit wurden Ihnen bereits Möglichkeiten dargelegt, wie Sie sich sicher auf die Untersuchung vorbereiten können. Es wurde empfohlen, teilzunehmen an _________________________.

Im Übrigen wird nochmals auf die ausführlichen Darlegungen in dem Ihnen ausgehändigten Informationsblatt verwiesen (Mandanteninformation: Fahrerlaubnis erhalten, behalten und "wieder" erhalten, siehe Anhang Rdn 1).

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