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Unter dem Begriff der Erziehung erfasst man die Sorge für die sittliche, geistige und seelische Entwicklung zunächst des Kindes und dann des Jugendlichen, d.h. der Inbegriff aller pädagogischen Maßnahmen, durch die ein Kind erwachsen werden soll, so dass es in der Lage ist, seine Motive unter Kontrolle zu halten, seine Persönlichkeit im gedeihlichen Zusammenleben mit anderen Menschen fortzuentwickeln sowie sein Leben durch selbstständig getroffene Entscheidungen innerhalb der Rechts- und Lebensordnung der Gesellschaft zu halten.[277] Zusammenfassend ist die Erziehung das Herzstück der elterlichen Sorge.[278]

[277] Hoffmann, § 2 Rn 5; Schulz/Hauß/Hüßtege, § 1631 Rn 2.
[278] Dauner-Lieb/Heidel/Ring/Rakete-Dombek, § 1631 BGB Rn 7.

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