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§ 1687 Abs. 1 S. 2 BGB beinhaltet das sog. Eingliederungsmodell, das auch als Residenz- oder Domizilmodell benannt wird. Es zeichnet sich dadurch aus, dass das Kind gewöhnlich mit einem Elternteil zusammenlebt und sich die Kontakte zum anderen Elternteil auf Besuche, gemeinsame Wochenenden sowie Ferien und Feiertage beschränken. Durch dieses Modell wird dem Kind ein fester Lebensmittelpunkt und ein gleichbleibender Bezug zu einem Elternteil und seinem sozialen Umfeld vorgegeben. Dieses Modell kommt weiterhin am häufigsten vor.

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