Rz. 215

Aus einer familiengerichtlich getroffenen Anordnung folgt eine unmittelbare Handlungspflicht für die Eltern. Deren Nichtbefolgung beinhaltet eine Gefährdung des Kindesvermögens, weil das Familiengericht die in Rede stehende Maßnahme zum Schutz des Kindesvermögens für erforderlich gehalten hat. Durch die Nichtbeachtung bringen die Eltern zum Ausdruck, dass sie nicht bereit oder nicht in der Lage sind, den Anordnungen zu folgen. Konsequenz ist in der Regel der vollständige Entzug der Vermögenssorge.

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