Rz. 290

Im Rahmen der Ausgestaltung der Umgangskontakte kann sich der schädliche Erziehungseinfluss eines Elternteils auf das Kind dokumentieren, etwa in der Sexualisierung des Umgangs und fehlender Grenzwahrung. Auch wenn hierin nicht automatisch in jedem Fall ein sexueller Missbrauch liegen muss, wird es naheliegen, diesem Umstand bei der Sorgerechtsregelung – und ggf. bei der Umgangsausgestaltung (siehe dazu § 2 Rdn 166) – Gewicht beizumessen.[1091] "Sexualisierte" Verhaltensweisen von Kindern können allerdings je nach den konkreten Umständen auch Ausdruck eines Entwicklungs- und Reifeprozesses sein; sie sind nicht zwangsläufig Anzeichen für einen sexuellen Missbrauch.[1092]

[1091] OLG Frankfurt FamRZ 1999, 392.
[1092] OLG Dresden FamFR 2013, 501; zur familiengerichtlichen Kooperation in Fällen von Kindesmisshandlung und sexuellem Missbrauch siehe Schmid, FamRB 2014, 267.

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